28.10.2014 - 1.3 Denkmalbereich Rickelrath; hier: Satzungsentwurf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Zusätze:
- (Vorschlag an den Rat)
- Datum:
- Di., 28.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine kurze Präsentation zum Satzungsentwurf für den Denkmalbereich Rickelrath durch Frau Dr. Janßen-Schnabel vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ratsherr Gellissen erkundigt sich hinsichtlich des Verfahrens, für den Fall, dass sich der Rat der Stadt Wegberg gegen die Ausweisung eines Denkmalbereiches in Rickelrath aussprechen sollte. Frau Dr. Janßen-Schnabel erläutert, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handele. Die Kommune sei verpflichtet diese Aufgabe wahrzunehmen. Sie könne jedoch über die Art und den Umfang selbst entscheiden.
Herr Gellissen weist auf die Besorgnis der dortigen Einwohner hinsichtlich evtl. Restriktionen bei Ausweisung des Denkmalschutzbereiches hin. Er spricht sich für eine baldige Information der dortigen Bevölkerung aus.
Frau Dr. Janßen-Schnabel erläutert, dass die Grenze des Geltungsbereiches anhand der historischen Abmessungen des Ortes Rickelrath definiert worden sei.
Auch Herr Dr. Arndt äußert Bedenken seiner Fraktion zur Festsetzung des Denkmalbereiches im Hinblick auf mögliche Einschränkungen bei der Errichtung von Solaranlagen oder der Anbringung von Wärmeverbundsystemen an Häusern.
Im Rahmen der Beantwortung von weiteren Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird durch den Techn. Beigeordneten Fabry und Herrn Stever herausgestellt, dass mit der Denkmalbereichssatzung keine Konservierung der Bausubstanz erreicht werden soll, sondern eine Steuerung der baulichen Veränderungen innerhalb des Geltungsbereiches. Zielsetzung der Satzung sei es, die baulichen Veränderungsabsichten der Anwohner und Eigentümer frühzeitig mit den denkmalpflegerischen Interessen abzustimmen und so eine dauerhafte Bewahrung des historischen Ortsbildes des Angers insgesamt zu erreichen.
Eine pauschale Aussage zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von baulichen Veränderungen innerhalb des Geltungsbereiches könne aufgrund der sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen vorab nicht getroffen werden, hierzu bedürfe es jeweils einer Einzelfallprüfung.
Ratsherr Nießen erkundigt sich warum die Gestaltungssatzung nicht ebenfalls vorgelegt worden sei. Herr Stever erläutert, dass der Verfahrensablauf der Denkmalbereichssatzung und der Gestaltungssatzung unterschiedlich sei. Die Denkmalbereichssatzung erfordere u.a. wegen der Bürgerbeteiligung ein anderes Verfahren und dadurch eine längere Vorlaufzeit. Ziel sei es die beiden Satzungen zeitgleich in Kraft treten zu lassen. Daher würden zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abwicklung des Vorverfahrens bei der Denkmalbereichssatzung beide Satzungsentwürfe zeitgleich zur Beratung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg zur Einleitung des Verfahrens den Beschluss zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für Rickelrath zu treffen.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren hinsichtlich der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung Rickelrath fortzuführen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Information an den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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