28.10.2014 - 1.8 Sanierung der Heizungsanlage im Rathaus der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folge. In einem zweiten Schritt solle jedoch die Darstellung des Einsparpotentials erfolgen.

 

Aufgrund von Fragen seitens der Ausschussmitglieder erläutert der Techn. Beigeordnete Fabry, dass nun im ersten Schritt eine Entscheidung für oder gegen die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems erfolgen müsse. Auf Basis dieser Entscheidung würden dann die nachfolgenden  Entscheidungsschritte vorbereitet werden. Neben der zwingend zu erneuernden Heizungsanlage seien verschiedene begleitende bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches geplant (z.B. Schließen von Heizungsnischen).

 

Herr Fabry sichert die Vorlage der jeweiligen Honorarkosten für die Planung der beiden Heizungsalternativen für die nächste Sitzung des Fachausschusses zu.

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob in diesem Rahmen auch die in der Außenmauer des Gebäudes befindliche Hohlschicht geschlossen werde.

Der Techn. Beigeordnete teilt mit, dass im Zuge der Heizungserneuerung auch verschiedene begleitende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hier biete sich u.a. ein Schließen der Heizungsnischen an.

 

Ratsherr Ellerkamp wünscht sich hinsichtlich der baulichen Veränderungen entsprechende Kennzahlen.

Herr Fabry weist daraufhin, dass das Rathaus erhebliche Schwachstellen im Bezug auf Wärmeverluste aufweise.

Hiervon unabhängig sei jedoch die Anschaffung einer neuen Heizung erforderlich, da die vorhandene nicht mehr lange halte.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20Enthaltung: 3Ablehnung: 0

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt im Hinblick auf die Planung der Sanierung der Heizungsanlage des Rathauses, auf die umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle zu verzichten, um das historische Erscheinungsbild des Rathauses zu bewahren.

Eine Entscheidung für eine der beiden aufgezeigten Heizungsvarianten wird im Zuge des nächsten Planungsschrittes getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die weitere Planung der Maßnahme im Wege einer freihändigen Vergabe unter Beteili­gung des Rechnungsprüfungsamtes an das Büro TEN aus Aachen zu vergeben.