11.11.2014 - 3.1 Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der St...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stock weist darauf hin, dass sich bereits ein Bürger auf die Nachtragshaushaltssatzung hin, bei der Stadt Wegberg gemeldet hat. Dieses Schreiben wurde den Ratsmitgliedern per Email zur Verfügung gestellt. Auf Anregung von Herrn Stock verständigt man sich dahin gehend, dass zunächst alle Einwendungen bis zum Fristablauf am 17.11.2014 gesammelt und über diese Einwendungen dann in der Ratssitzung am 18.11.2014 beschlossen werden sollen.

 

Herr Bertrams erklärt, dass die Liquiditätsprobleme auch in der Vergangenheit begründet sind und ein negativer Saldo nur durch Kredite zur Liquiditätssicherung aufgefangen werden können. Zum besseren Verständnis erklärt er anhand des Schaubildes zum Dreikomponentensystem die Systematik.

 

Herr Müller-Holtkamp erkundigt sich nach den Rechtsfolgen, die eintreten könnten, wenn der Rat der Nachtragshaushaltssatzung nicht zustimmen würde.

 

Herr Bertrams erklärt, dass dieser Fall bislang in keiner Kommune eingetreten ist. Es ist aber denkbar, dass dann das Land Nordrhein-Westfalen Zahlungen übernehmen müsste.

Frau Karneth ergänzt in diesem Zusammenhang, dass Kommunen in NRW generell nicht insolvenzfähig sind. Aber selbstverständlich ist es möglich, gegen Kommunen z. B. wegen nichtgezahlter Handwerkerrechnungen Urteile zu erwirken, die dann ggfs. im Wege der Zwangsvollstreckung vollstreckt werden können. Sie weist ebenfalls auf die seit Mitte des Jahres geltende Neuregelung im BGB zu den Verzugszinsen hin, deren Höhe zurzeit bei 8 % liegt.

 

Auf erneute Nachfrage von Herrn Müller-Holtkamp in wie weit das Land Nordrhein-Westfalen einspringen müsste, teilt Herr Stock mit, dass die Gemeinde gemäß § 89 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW die Liquidität sicherzustellen hat.

 

Herr Gellissen verweist auf den Bericht in der Rheinischen Post in dem seitens des Bürgermeisters eine Aussage zum Umgang mit Kassenkrediten getroffen wurde. Aus diesem Grund ist er irritiert über diese Vorlage. Er weist darauf hin, dass am 15.11.2014 der vierte Termin für die Grundsteuer A und B ansteht und möchte gerne die Höhe des erwarteten Zahlungseinganges beziffert haben. Es wird angeregt, mit großen Zahlungsempfängern wie zum Beispiel Drehkopf und NEW über eine Verschiebung von Zahlungszielen zu diskutieren. Seitens der CDU-Fraktion wird keine Entscheidung in der Sache in dieser Sitzung erfolgen.

 

Herr Wolters erklärt, dass er einen kommenden Nachtragshaushalt seiner Zeit vorhergesagt hat, sollte der Rat einer Erhöhung der Kredite zur Liquiditätssicherung nicht zustimmen. Damals wurde argumentiert, dass die Verwaltung an die Politik herantreten soll, wenn der genehmigte Kreditrahmen gemäß § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW nicht ausreicht. Dies ist nun geschehen und die drohenden Risiken sind seiner Meinung nach deutlich in der Vorlage herausgestellt worden.

 

Frau Nelsbach bittet darum, dass ein Nachweis vorgelegt wird, welche Ausgaben die Erhöhung rechtfertigen würden und welche Ausgaben im I. Quartal 2015 anstehen.

 

Herr Tobias Arndt teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus diesem Grund den Haushalt immer abgelehnt hat und in der Konsequenz dieser Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls nicht mitgetragen wird.

 

Herr Böhm steht dazu, dass die FDP-Fraktion der Haushaltssatzung und damit einer Höchstgrenze von 12 Millionen Euro für Kredite zur Liquiditätssicherung zugestimmt hat. Er zeigt sich jedoch irritiert, das der Bürgermeister am 23.09.2014 keine Handlungsnotwendigkeit gesehen hat und nun diese Vorlage geschrieben wurde.

 

Herr Stock bekräftigt seine Einschätzung, dass erst nach dem 23.09.2014, nach Vorlage des Controllingsberichtes, eine Handlungsnotwendigkeit entstanden ist.

 

Herr Bonitz weist nochmals darauf hin, dass Kassekredite der Liquiditätssicherung und nicht der Haushaltskonsolidierung dienen.

 

Herr Gellissen möchte eine Liquiditätsplanung bis Ende 2015 mit allen Hauptfälligkeiten vorgelegt haben, bevor über Dinge entscheidet, die der Bürgermeister nach eigener Aussage in der Rheinischen Post nicht gerne in Anspruch nimmt.

 

Frau Nelsbach erkundigt sich, warum die Kreisumlage Teil der Kassenkredite ist.

 

Herr Böhm hält es für schwierig eine Liquiditätsplanung für das gesamte Jahr 2015 zu erstellen und befürchtet, dass diese Angaben nicht belastbar sein können. Er bittet jedoch darum, dass bis zum 18.11.2014 die Rechtsfolgen bei Nichtzustimmung des Rates, geprüft werden.

 

Frau Karneth erklärt, dass die Kreisumlage lediglich mit ihrer Gesamtsumme im Haushalt ausgewiesen ist, dass die zu zahlenden fälligen Teilbeträge aber nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt sind. Im Jahr 2014 hat die Kreisumlage ca. 17 Millionen Euro betragen. Von diesen 17 Millionen sind über ein Drittel, nämlich 6,5 Millionen Euro, bereits im ersten Quartal fällig gewesen. Diese Zahlungen im ersten Quartal machen ihr im Hinblick auf den bestehenden Kassenkreditahmen die größten Sorgen, zumal die erste Ratssitzung 2015 erst im März terminiert ist. Der erste Abschlag 2014 sei Anfang Januar für Ende Januar angefordert worden, am 17.03.2014 seien die weiteren Fälligkeiten mitgeteilt worden, wobei der nächste Betrag bereits am 28.03.2014 fällig war.

 

Frau von den Driesch erkundigt sich, ob die Fälligkeiten vollstreckbar sind bei

Nichtzahlung. Frau Karneth antwortet, dass die Kreisumlage mit den einzelnen Fälligkeitsterminen per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung festgesetzt wird, eine Klage gegen bestimmte Fälligkeitstermine aber wenig Sinn macht.

Herr Bertrams ergänzt, dass die Zahlungen trotzdem – ohne den Ausgang des Klageweges zu kennen – vorgenommen werden müssen, da ansonsten Verzugszinsen gezahlt werden müssen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft in dieser Sitzung keine Entscheidung in der Sache. Die Vorlage soll mit weiteren Informationen in der Ratssitzung am 18.11.2014 beraten werden.

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