18.11.2014 - 5.2 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen erkundigt sich, wann die planerischen Kosten und der städtebauliche Vertrag mitgeteilt werden. Hierzu erklärt Herr Fabry, dass dies derzeit bearbeitet wird und im Fachausschuss mitgeteilt wird.

 

Herr Klein erkundigt sich, was mit dem Weg und der Bushaltstelle auf dem Gelände des ehemaligen BGZ geschehen soll. Herr Fabry erläutert, dass die Bushaltestelle in der derzeitigen Erscheinungsform nicht mehr zeitgemäß ist. Diese soll nun angepasst und dann in das Gelände integriert werden. Ebenso soll der vorhandene Weg als Erschließungsweg genutzt werden.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die Aufstellung des „Bebauungsplanes I – 45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Straße“ zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Beecker Straße und umfasst den Bereich des ehemaligen Begegnungszentrums sowie die östlich gelegene Zuwegung.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des Geländes des ehemaligen Begegnungszentrums für seniorengerechten Wohnungsbau zu schaffen.

 

Gemäß § 13a BauGB wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 1 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

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