18.11.2014 - 5.1 Unterbringung ausländischer Flüchtlinge hier: E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen erkundigt sich nach dem Sachstand zur Objektveräußerung in Klinkum und drängt darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert werden.

 

Herr Böhm erkundigt sich, was mit den restlichen Gebäuden in Peterholz geschehen soll, wenn durch das Land nur eine teilweise Nutzung im ersten Quartal erfolgen soll. Weiterhin bittet er darum, dass der in der Vorlage angesprochene „überschaubare Aufwand“ gegenüber dem Rat der Stadt Wegberg mit Zahlen gefüllt wird.

 

Herr Uckermarck fragt nach, wie eine Nutzung des Jugendheimes Wildenrath umgesetzt werden soll, da dort keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind, und ob die ansässigen Vereine dadurch benachteiligt werden.

Frau Karneth erläutert, dass nach derzeitigen Mitteilungen der Bezirksregierung Köln in Petersholz mindestens 500 Personen untergebracht werden sollen. Der Standort Petersholz soll als Zentrale Unterbringungseinrichtung genutzt werden, in der sich asylbegehrende Menschen für mehrere Wochen bis zu 6 Monaten aufhalten, bevor sie von der Bezirksregierung Arnsberg anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Da es sich dabei um eine Einrichtung des Landes handelt, trägt das Land auch alle im Zusammenhang mit einer zentralen Unterbringungseinrichtung anfallenden Kosten.

Herr Fabry ergänzt, dass zunächst in Klinkum keine Sanierung erfolgen soll. In Harbeck werden kleinere Sanierungsmaßnahmen notwendig, die ab in der Summe nicht fünfstellig sein werden. Die erforderlichen Maßnahmen in Wildenrath sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Herr Pint führt weiter aus, dass diese Maßnahmen nur erforderlich werden, wenn die Platzkapazitäten in der Nordstraße nicht auskömmlich sind. Duschen und Toiletten stehen im Jugendheim und in der angrenzenden Sporthalle zur Verfügung. Hier müsste im Bedarfsfalle eine Beeinträchtigung der Sporthallennutzer ausgeschlossen werden.

 

Frau Merz-Valsamidis erkundigt sich nach den Vorbereitungen, die für die Ankunft der asylbegehrenden Mitmenschen getroffen werden. Hierzu erklärt Frau Karneth, dass die gesamte Vorbereitung in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

 

Herr Böhm fragt nach, was mit den Personen, die derzeit in der Nordstraße 100 leben, passieren wird und ob Rückstellungen für Wohncontainer gebildet wurden. Hierzu führt Frau Karneth aus, dass diese Personen in der Nordstraße bleiben, bis ihre Asylverfahren abgeschlossen sind. Wenn die Verfahren erfolgreich waren, können die dann anerkannten Asylbewerber die Gemeinschaftsunterkunft verlassen. Wenn die Asylverfahren keinen Erfolg haben, verbleiben diese Personen als sogenannte geduldete Ausländer bis zu ihrer Abschiebung oder ggfs. bis zu einer Altfallregelung in der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße.

Im Haushalt 2014 wurden keine Rückstellungen für die Anschaffung von Wohncontainern gebildet.

Herr Gellissen drängt auf eine frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Herr Stock ergänzt, dass die Bezirksregierung Köln Bereitschaft gezeigt habe, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen, sobald die Entscheidung definitiv gefallen sei.

Frau Nelsbach stellt die Notwendigkeit von Unterkünften für asylbegehrende Mitmenschen nicht in Frage, sie zeigt sich jedoch erschrocken für die in ihren Augen relativ hohe Zahl an geplanten Zuweisungen für die „kleine“ Stadt Wegberg. Sie erkundigt sich, ob Einspruch gegen diese Bemessungszahlen erhoben werden kann.

Frau Karneth weist darauf hin, dass ein Großteil der leer stehenden Häuser und Wohnungen von Petersholz sehr gut erhalten ist, weswegen sich eine Nutzung wirtschaftlich geradezu anbietet. Der Bezirksregierung Köln sei bewusst, dass sich das Verhältnis Asylbewerber/Bevölkerung in einem angemessenen Verhältnis bewegen sollte. Aus ihrer Sicht ist, wenn Petersholz anlaufe, vor allem ein intensiver und ständiger Kontakt zwischen den Verantwortlichen der Zentralen Unterbringungseinrichtung und der Stadt Wegberg sowie ein Informationsaustausch mit den Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Bemessungszahlen sieht sie nicht.

 

Herr Böhm hätte sich die Angaben in der Vorlage präziser gewünscht, da dann ein Großteil dieser Sachfragen entbehrlich gewesen wären. Er erkundigt sich, ob das Land Nordrhein-Westfalen die Fläche von der Bundesimmobilienanstalt kauft und was mit der Restfläche passieren soll.

Hierzu erklärt Frau Karneth, dass die Bundesimmobilienanstalt die Fläche dem Land Nordrhein-Westfalen vermieten wird.

 

Aus der weiteren Sachdiskussion geht ganz klar die Forderung des Rates hervor, dass konkrete Fragen und Anforderungen des Rates der Stadt Wegberg (z.B. Zahl der Zuweisungen etc.) an die Bezirksregierung Köln weitergegeben werden sollen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt, zunächst weitere Investitionen vor dem Hintergrund der derzeitigen Informationslage nicht vorzunehmen. Von einem Umbau der Grundschule in Klinkum und von einer Aufstellung von Containern soll zunächst abgesehen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung weiter zu beobachten und bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere alternative Unterbringungseinrichtungen zu prüfen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=917&TOLFDNR=11879&selfaction=print