03.02.2015 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fichtl erkundigt sich, ob es einen neuen Sachstand nach der Veranstaltung in Arsbeck zum Thema „Asylbegehrende Ausländer“ gibt.

Frau Karneth berichtet, dass in dieser Woche (06.02.2015) die von der Bezirksregierung angebotene Ortsbesichtigung der Siedlung Petersholz mit 30 Vertretern aus der Bevölkerung stattfinden wird.

 

Herr Stock verliest nachstehende Mitteilung:

 

Verlegung von Glasfaserleitungen

 

In seiner Sitzung am 23.09.2014 hat der Rat der Stadt Wegberg den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Vertrag mit der Deutschen Glasfaser (DGF) zum Ausbau der Breitbandnetzes in der Stadt Wegberg, nicht zu unterzeichnen, gefolgt.

 

Gründe hierfür waren unter anderem die nicht sachgerechte Art und Weise der Verlegung der Glasfaserleitungen, sowie die nicht ATV-gemäße Wiederherstellung der Oberflächen in den Aufbruchbereichen, was letztendlich zu erheblichen Folgekosten für die Stadt zur Folge haben könnte.

 

Um den Ausbau des Glasfasernetzes dennoch voran zu bringen, hat die Verwaltung zahlreiche Gespräche mit der DGF geführt und mit den Beteiligten die Entscheidung der Verwaltung kommuniziert und erläutert.

 

Mit Schreiben vom 18.12.2014 reichte  die DGF einen Aufbruchantrag für den Ortsteil Rath-Anhoven ein.

Die Verlegung der Glasfaserleitung soll sowohl im offenen Graben als auch im Trenchingverfahren erfolgen.

Gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz ist dies zuzulassen wenn:

 

-          die Verringerung der Verlegetiefe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus

und

-          nicht zur wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt,

-          der Antragsteller die durch die mögliche wesentliche Beeinträchtigung entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Verwaltungsaufwand übernimmt.

 

Um mögliche Mehrkosten für die Stadt Wegberg auszuschließen, wurden durch den Fachbereich 302 unter Zuhilfenahme des Straßenkatasters sämtliche Sanierungsmaßnahmen in Rath-Anhoven für einen Zeitraum von 15 Jahren ermittelt.

 

Betroffen hiervon sind die Straße

-          Rheinweg

-          Rochusstraße

-          Am Speicher

-          Rather Straße

 

Mit der DGF wurde vereinbart, dass zusätzlich zu den bereits im offenen Verfahren geplanten Straßen in diesen Bereichen eine Verlegung im Trenchingverfahren nicht zugelassen ist.

 

Mit Datum vom 02.02.2015 wurde der DGF in Abstimmung mit der Rechtsabteilung, die Aufbruchgenehmigung für Rath-Anhoven erteilt. Beginnen sollen die Arbeiten zum Breitbandausbau nach Aussage der DGF ab dem 23.02.2015. Die Dauer der Arbeiten beträgt in Abhängigkeit von der Witterung 3-4 Monate.

 

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Schmelich, dass die Straße „Am Bahnhof“ ein Problem für Fahrradfahrer darstellt, da diese vor dem Kreisverkehr wechseln müssen. Es wäre sinnvoll dort einen separaten Fahrradweg oder einen gemeinsamen Fuß- und Radweg zu errichten.

 

Herr Schulz sagt zunächst zu, dies zu prüfen und dann eine Antwort zur Niederschrift zu geben. Herr Fabry erkundigt sich daraufhin, ob es ausreichend wäre, die Radfahrer in den fließenden Verkehr einzubeziehen um die Gefahr zu reduzieren. Markierungen wären zum Beispiel denkbar.

Diese Alternative würde aus Sicht der CDU-Fraktion ausreichen.

 

 

 

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