24.02.2015 - 3.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, 

 

a)      den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2013 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und

b)      den laut Ergebnisrechnung 2013 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.638.486,03 € mit einem Anteil von 896.848,69 €   mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen, der Rest geht zu Lasten der Allgemeinen Rücklage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 9

Ablehnung: 0

Enthaltung: 2

 

 

 

Ratsfrau Merz-Valsamidis erklärt, dass sie sich bei der nachfolgenden Abstimmung der Stimme enthalten wird, weil sie sich dem Beschlussvorschlag nicht anschließen könne, da sie mit dem vom damaligen Bürgermeister Pillich aufgestellten Haushalt 2013 ausdrücklich nicht einverstanden sei.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 3

 

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