10.03.2015 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 10.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
Wortprotokoll
Herr Stock verliest die nachstehende mündliche Mitteilung:
Alters- und Ehejubiläen
In 2014 erhielten 132 Ehejubelpaare (ab Goldhochzeit) Geldpräsente im Wert von insgesamt 6.750,00 € und 90 Altersjubilare (ab Vollendung des 90. Lebensjahres) im Wert von 4.650,00 €.
Der Bürgermeister oder seine Stellvertreter überreichten bei insgesamt 49 Besuchen
Blumensträuße im Gesamtwert von 490,00 €.
Somit hat die Verwaltung in 2014 11.890,00 € für Ehrungen zu Alters- und Ehejubiläen ausgegeben.
Mit dem 01.01.2015 hat die Verwaltung das Verfahren neu ausgerichtet:
Der Bürgermeister lädt dreimal im Jahr die Ehejubelpaare und Altersjubilare am Ehrentag zu einem gemeinsamen Nachmittag an dem auch seine Stellvertreter teilnehmen, in der Wegberger Mühle ein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dort ein Präsent im Wert von 25,00 € (vorher 50,00 €). Hinzu kommen Kaffee und Kuchen im Wert von rund 6,00 € / pro Person.
Hierdurch soll insbesondere und die Geselligkeit in den Vordergrund rücken. Erste Rückmeldungen sind sehr positiv.
Für den ersten gemeinsamen Nachmittag haben sich von 45 eingeladenen Jubilaren 11 bis heute zurückgemeldet. Hiervon haben sechs zugesagt und fünf haben aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund von Urlaub abgesagt.
Die Rückmeldeqoute entspricht damit in etwa der bisherigen.
Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter nehmen selbstverständlich weiterhin Besuchswünsche der zu Ehrenden wahr und überreicht neben der Einladung einen Blumenstrauß (i.W.v. 10,00 €).
Herr Stock verliest die nachstehende mündliche Mitteilung:
Am 3.3.15 hat ein gemeinsames Gespräch zwischen dem Bürgermeister (Michael Stock), seinen Stellvertretern (Georg Schmitz und Dr. Monika Broy) und den Vorsitzenden der im Rat vertreten Parteien CDU (Georg Gellissen), SPD (Ralf Wolters), B90/Grüne (Christiane Merz-Valsamidis), AFW (Nicole von den Driesch), FDP (Christoph Böhm) und FWW (Sandra Nelsbach) stattgefunden.
In diesem Gespräch teilte der Bürgermeister zu Beginn Folgendes mit:
Die Stadt ist bereits jetzt nach dem Gesetz verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015 aufzustellen. Aus diesem Grund plant die Finanzwirtschaft für den Haushalt 2015 bereits auf dieser Basis und trifft entsprechende Vorbereitungen. Nur durch einen positiven Jahresabschluss 2014 könnte dieses verhindert werden. Die Aussichten hierauf haben sich aufgrund einer deutlichen Verschlechterung in Höhe von rund 900.000,00 Euro bei den Pensions- und Beihilfelasten eingetrübt.
Die Beteiligten waren sich darin einig, dass diese schwierige Haushaltslage der Stadt nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Rat und Verwaltung gemeistert werden kann. Hierbei sehen sie die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes als Chance für die Stadt Wegberg und werden dieses offensiv begleiten. Für ihre weitere Arbeit vereinbaren sie folgende Ziele:
- Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 16.6.2015 über eine Vision „Wegberg 2025“, die in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Beteiligten, den Beigeordneten Karneth und Fabry sowie dem Kämmerer Bertrams vorbereitet wird.
- Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 1.9.2015 über einen Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung („Ideensammlung“), der nach verwaltungsinterner Aufbereitung in einer gemeinsamen Klausurtagung des Rates vorbereitet werden soll. Hierzu lädt der Rat die Bürgerinnen und Bürger ein, eigene Vorschläge bei der Verwaltung unter der E-Mail-Adresse Wegberg2025@stadt.wegberg.de oder schriftlich zum Stichwort „Wegberg 2025“ Rathausplatz 25, 41844 Wegberg einzureichen.
- Der Rat verabschiedet den nächsten Haushalt unter Maßgabe von I. und II.
Herr Böhm erkundigt sich, wie es zu weiteren 400.000 € Verschlechterung innerhalb einer Woche kommen konnte.
Hierzu erklärt Frau Kühlen, dass dies die Zahlen zu aktuellen Pensionslasten und Rückstellungen sind, die von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse übermittelt wurden.
Frau Karneth verliest die nachstehende Mitteilung:
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
Aktuell ist die Stadt Wegberg für die Unterbringung und Versorgung von 179 Flüchtlingen zuständig.
Die Unterkünfte Nordstraße, Philosophenweg, Gerichhausen bieten zurzeit noch insgesamt 13 freie Plätze.
Hergerichtet und bezugsfertig ist ferner die ehemalige Hausmeisterwohnung im Gebäude der Grundschule Klinkum. Dort sind Kapazitäten für 6, maximal 8 Personen vorhanden.
Von der Bezirksregierung Köln war zu erfahren, dass betreffend Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung in Wegberg inzwischen ein Vertragsentwurf der Bezirksregierung bei der BImA in Münster vorliegt. Man hofft auf eine Vertragsunterzeichnung im laufenden Monat März.
Da der Zustrom an Zuweisungen unablässig anhält, muss die Stadt für mindestens das nächste halbe Jahr weiter und zusätzlich Vorsorge für die Unterbringung treffen. So ist zum Beispiel schon jetzt die zum 01.06.2015 frei werdende Wohnung im Gebäudekomplex des Feuerwehrgerätehauses in Arsbeck für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgemerkt.
Angesichts der vorgenannten Zahlen müssen aber kurzfristig Unterbringungsmöglichen zur Verfügung stehen. Dazu bietet sich das im Erdgeschossbereich so gut wie nicht genutzte Jugendheim in Wildenrath an,- nicht zuletzt weil es mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand für eine Unterbringung von 12 Personen hergerichtet werden kann.
Ich habe am 2. März mit dem Vorsitzenden des einzigen regelmäßigen Dauernutzers des Jugendheims, dem Trommler- und Pfeiferkorps Wildenrath 1948 e. V., über die Situation und die Absichten der Stadt gesprochen. Er zeigte Verständnis und sagte zu, im kommenden Treffen (Freitag 6. März) die Vereinsmitglieder entsprechend zu informieren und für die Entscheidung der Verwaltung zu werben.
Ansonsten wurde das Vereinsheim in den letzten Jahren regelmäßig nur von der St. Johannes-Baptist-Schützenbruderschaft 1715 Wildenrath e. V. genutzt, und zwar für eine Tanzveranstaltung im November im Rahmen der Spätkirmes. Der Schützenbruderschaft wurde bereits telefonisch zugesagt, dass sie eine offizielle Information noch im Laufe dieser Woche bekommt.
Die bauliche Herrichtung (hierzu gehört insbesondere der Einbau einer Dusche) wird im Laufe des Monats April erfolgen. Der entsprechende Bauantrag wurde auf zwei Jahre befristet.
Auch diesem neuen Unterbringungsort werden weitere, zusätzliche Unterbringungsorte folgen müssen. Die angekündigte zentrale Unterbringungseinrichtung einerseits und die Zwänge der vorläufigen Haushaltsführung andererseits erfordern ein ständiges Austarieren und Abwägen sowohl was die finanziellen Auswirkungen als auch was die Standortwahl anbelangt.
