10.03.2015 - 14.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.2
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 10.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Da der Bürgermeister an der Abstimmung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW nicht teilnehmen darf, wurde die Leitung des Tagesordnungspunktes an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Georg Schmitz übergeben.
Frau von den Driesch teilt mit, dass sich die AfW-Fraktion zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten wird.
Beschluss:
- Der Rat stimmt zu,
a) den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2013 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und
b) den laut Ergebnisrechnung 2013 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.638.486,03 Euro mit einem Anteil von 896.848,69 € mit der Ausgleichs-rücklage zu verrechnen, der Rest geht zu Lasten der Allgemeinen Rücklage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 26Ablehnung: 0Enthaltung: 6
