10.03.2015 - 8 investive Ermächtigungsübertragungen aus dem Ja...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmt. Aus den vorgelegten Zahlen gehen keine Informationen hervor, aus welchem Grund Ermächtigungsübertragungen stattfinden sollen.

Herr Fabry erklärt, dass es sich um Maßnahmen handelt, die derzeit noch nicht abgerechnet wurden bzw. die Maßnahmen an sich noch nicht abgeschlossen sind.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die CDU-Fraktion hatte zu einzelnen Punkten der Vorlage konkrete Nachfragen, diese werden wie folgt beantwortet:

 

Nr. 1:

01 06 00 B030 - Erwerb von beweglichen Sachen (FB 303) - 1.411,54 €
Hier handelt es sich um das Produkt zur Beschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Rathaus.

 

Nr. 3:

01 13 04 H101 - Anbau Rollstuhlrampe Rathaus - 12.310,22 €

Bei der Maßnahme sind noch Honorarforderung des Planers offen und abzurechnen.

 

Nr. 10:

01 13 04 H424 - Neubau 2-fach-Halle Schulzentrum - 77.523,95 €

Es handelt sich um eine Rücklage für eine von der Stadt Wegberg bestrittene, vom Rohbauunternehmer (mittlerweile in Insolvenz befindlich) jedoch anwaltlich aufgestellte finanzielle Nachforderung.

 

Nr. 17:

01 13 04 H460 - Erweiterung Küche OGS Arsbeck - 21.828,71 €

Es handelt sich um noch nicht abgerechnete Bau- und Honorarleistungen.

 

Nr. 27:

03 01 06 B030 - Erwerb von beweglichen Sachen (FB 303)

Hier handelt es sich um eine Mittel für noch ausstehende Möblierungen in der Erich Kästner Grundschule (Lehrerzimmer - Eigentumsschränke, Möbel für Büro Rektor)

 

Nr. 64 wurde zwischenzeitlich gestrichen. Es handelte sich hier um einen Restbetrag aus 2010.

 

Nr. 65 Deckensanierung Beecker Straße.

Die Maßnahme war 2014 abgeschlossen aber noch nicht abgerechnet. Deshalb mussten die Mittel (registrierte Aufträge) übertragen werden.

 

Nummer 72 – Investitionsnummer 150101/100 „ Erwerb von Straßenland“

Hier handelt es sich um den Ankauf von Straßenlandankäufen für den geplanten Ausbau der Rather Straße, die im Jahre 2014 begonnen wurden und in 2015 fortgesetzt werden.

 

Nummer 73 – Investitionsnummer 150103/200 „Erwerb Grundstücke“

Hier werden für den Ankauf des Grundstückes im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Wildenrath ca. 9.500,00 € für den Ankauf der Straßenfläche (Beschluss des Rates vom 10.03.2015) benötigt. Nach aktuellem Stand (16.03.2015) benötigt der Fachbereich 303 weitere ca. 46.500,00 € aus diesem Ansatz für den Abbruch der gekauften Altbausubstanz Wegberg, Maaseiker Straße 15, die statische Sicherung und die Verkleidung der Giebelwand zum Nachbargebäude „Grachtstraße 19“. Dadurch, dass die Giebelwand des Nachbarn Grachtstraße 19 zum Teil auf dem Grundstück Maaseiker Straße 15 steht und eine gemeinsame Giebelwand beider Gebäude darstellt, ist die Stadt Wegberg rechtlich verpflichtet, im Zuge des Abbruchs die Giebelwand zu ertüchtigen (Wärmeschutz, Schlagregen Standsicherheit etc.).

Sowohl die Verhandlungen mit der Flurbereinigungsbehörde über den Ankauf des Straßenlandgrundstückes in Wildenrath als auch der Ankauf des Objektes Wegberg, Maaseiker Straße 15, resultieren aus Verhandlungen, die in zurückliegenden Jahren bzw. im Jahre 2014 geführt wurden.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt die beigefügte Übersicht zu den investiven Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=927&TOLFDNR=12321&selfaction=print