10.03.2015 - 11 Errichtung von Fraktionsstellen für die Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 10.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stock verspricht auf Anregung von Frau von den Driesch, dass geprüft wird, ob eine Klingel an der Türe des Rathauses angebracht werden kann, damit Bürgerinnen und Bürger auf sich aufmerksam machen können.
Herr Gellissen nimmt dies zum Anlass darauf hin zu weisen, dass in den Räumen des Rathauses keine Parteiarbeit stattfinden darf und dies kontrolliert werden muss.
Herr Böhm bittet darum, dass die Beschilderung im Rathaus angepasst wird.
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Fraktionen, die künftig im Rathaus der Stadt Wegberg ihre Geschäftsstellen beziehen, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
Zuschuss ab Antragstellung der Fraktionen in Höhe der monatlichen Telefon – und Internetkosten sowie der Reinigungskosten.
Die Telefon- und Internetkosten werden mit maximal 39,90 € pro Fraktion / Monat veranschlagt.
Die Reinigungskosten werden laut Berechnung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft rund 16,00 € pro Monat pro Fraktion inklusive zwei Fensterreinigungen und einer Reinigung der Fraktionsräume pro Woche betragen.
Die Mittel stehen bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 5492000 zur Verfügung.
