05.05.2015 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Zu TOP 1.3.1

Der sachkundige Bürger Herr von den Driesch merkt hierzu an, dass in der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Liste, der Antrag „Veröffentlichung der Arbeitseinsätze des Baubetriebshofes“ fälschlicher Weise als erledigt bezeichnet worden sei. Der Antrag sei zwar im Ausschuss behandelt und ein diesbezüglicher Beschluss hierzu getroffen worden, die Umsetzung stehe jedoch noch aus.

 

 

Zu TOP 1.3.2

Ratsfrau Otten bittet hinsichtlich dieser Mitteilung um nähere Angaben zur Berechnung des ausgewiesenen CO2 Wertes.

 

Der Techn. Beigeordnete Fabry weist zunächst darauf hin, dass es in der Mitteilung korrekt 53.371 kWh Strom heißen müsse. Ferner beziehe sich die  angegebene Menge des eingesparten  CO2 auf die Lebensdauer der Leuchten. Weitere Angaben zur Berechnung des eingesparten CO2 würden der Niederschrift beigefügt.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Zwischenzeitlich wurde seitens des Fachbereiches Gebäudewirtschaft mitgeteilt, dass die CO2-Einsparung anhand von Berechnungsblättern ermittelt wurde, die als Excel-Datei vom Zuwendungsgeber (ptj-Jülich) zur Verfügung gestellt wurden. Der von der Stadt Wegberg beauftragte Fachingenieur hatte in diesen Berechnungsblättern verschiedene Angaben zum vorhandenen alten Leuchtensystem und zu den geplanten neuen Leuchten zu machen, sowie einige weitere Parameter einzugeben, wie Wirkungsgrad der Vorschaltgeräte, Betriebsstunden, etc. Die eigentliche Berechnung der CO2-Einsparung ist im Weiteren im Formular vorgegeben und wird automatisch durchgeführt. Wie der Mitteilung der Ratssitzung zu entnehmen ist, handelte es sich um die Sanierung der Innenbeleuchtung mit LED in insgesamt sechs Schulen. Die Summe der CO2-Einsparung von 725 t (auf die 20-jährige Lebensdauer der LED-Beleuchtung gerechnet) teilt sich ungleichmäßig auf neun Einzelmaßnahmen in den sechs Schulen auf.

 

 

Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen informiert der Techn. Beigeordnete den Ausschuss über die nachfolgenden Sachstände mündlich:

 

 

1.3.3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Mit Schnellbrief 46/2015 vom 24. März 2015 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen über ein Gutachten informiert, welches das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. März 2015 zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorgelegt hat.

 

Das 297 seitige Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass flächendeckend nahezu alle kommunalen Vergabestellen (97 %) durch das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) mit einem mitunter erheblichen bürokratischen Mehraufwand belastet worden sind und dass sich die Auftragsvergaben seit Inkrafttreten des TVgG in den gut 2 ½ Jahren, die die Umfrage umfasste, inflationsbereinigt um 12 % verteuert haben. Das Gutachten schließt mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen für eine künftige Ausgestaltung des TVgG. Der Städte- und Gemeindebund fordert, die nachhaltige Beschaffung in das Ermessen der kommunalen öffentlichen Auftraggeber zu stellen und im Anschluss an den seit dem 01.01.2015 bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €, den vergabespezifischen Mindestlohn von 8,85€ nach dem TVgG abzuschaffen.

 

Wie dieses Beispiel zeigt, sind Preissteigerungen häufig nicht hausgemacht, sondern Ergebnis gesetzlicher Vorgaben.

 

 

1.3.4 Erstellung von 7 Versickerungsanlagen durch die RWE Power AG

Mit Verfügung vom 22. April 2015 teilte die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Wegberg mit, dass die RWE Power AG im westlichen Bereich von Wegberg 7 weitere Versickerungsanlagen im Jahr 2015 erstellen wird.

Ein Plan mit den Standorten der Versickerungsanlagen hängt während der Sitzung im Sitzungssaal aus.

 

 

Ratsherr Gellissen erkundigt sich zu diesem Punkt, ob mit der Erstellung der Versickerungsanlagen ggf. Einnahmen für die Stadt Wegberg verbunden seien.

Dies wird vom Techn. Beigeordneten verneint.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.

 

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