02.06.2015 - 10.5 8. Änderung des FNP und Bebauungsplan IV-9, Kli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen bemängelt auf dem Hintergrund des Umfangs der Beratungsvorlage, dass diese nicht zusätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt worden sei. Er verweist hierbei auf eine Vereinbarung, dass Beratungsvorlagen ab einer Seitenzahl von 100 auf Papier bereitgestellt werden sollten.
Er erläutert ferner, dass seine Fraktion die Position vertrete, dass den Anregungen aus der Bevölkerung (Anlagen 5 und 6) entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung entsprochen werden sollte.
Auf diesem Hintergrund solle hinsichtlich der drei Beschlussvorschläge jeweils eine getrennte Abstimmung erfolgen.
Der ablehnende Beschlussvorschlag Nr. 2 sei nicht nachvollziehbar, da der Umfang dieser Planung vergleichbar mit den Planungen in Bischofshütte sei.
Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag Nr. 2 nicht zustimmen.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass die beiden Vorhaben nicht zu vergleichen seien. Hier beständen sehr wohl Unterschiede bei den Verkehrs- und Straßenverhältnissen.
Ansonsten könne auch eine Verlängerung der Bebauung bis an den Ortsrand von Arsbeck erfolgen.
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag 1 der Verwaltung:
einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag 2 der Verwaltung:
Zustimmung: 9Ablehnung 11Enthaltung: 3
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung :
Hierzu erfolgt keine Abstimmung und somit auch keine Beschlussfassung.
Beschluss aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses:
1. | Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 1 bis 4 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen. Hieraus ergeben sich geringfügige Änderungen an dem Planentwurf und den erläuternden Unterlagen des Bebauungsplans IV-9, Klinkum – Ortsrand.
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2. | Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg nicht, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführung in den Anlage 5 und 6 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich den vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit, nicht folgen, sondern der Ausschuss empfiehlt den seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Bedenken zur 8. Änderung des FNP „Ortsrand Klinkum“ sowie zum Bebauungsplanentwurf IV-9, Klinkum – Ortsrand zu entsprechen. |
Mit Bezug auf das Beschlussergebnis zur Nr. 2 wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass auf diesem Hintergrund eine Beschlussfassung zu Nr. 3 hinfällig sei. Diese könne in der vorliegenden Fassung nur erfolgen, wenn sowohl dem Beschlussvorschlag Nr. 1 als auch Nr. 2 entsprochen worden wäre.
Frau Heilwagen erläutert, dass nur bei geringfügigen Änderungen an den Planunterlagen ein Bauleitplanverfahren fortgeführt werden könne. Das Abstimmungsergebnis zu Nr. 2 ziele aber darauf ab, das im Aufstellungsbeschluss festgelegte Plangebiet erheblich zu erweitern. Dies könne im laufenden Bauleitplanverfahren nicht erreicht werden. Sollte der Rat den Beschlussvorschlag zu Nr. 2 ebenfalls ablehnen, dann könne das bisherige Verfahren nicht fortgeführt werden, vielmehr müsse ein neues Bauleitplanverfahren mit allen formalen Schritten (Aufstellung, Auslegung, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung usw.) durchgeführt werden.
Ratsherr Gellissen erkundigt sich hinsichtlich eines möglichen Formfehlers durch die bisherige Beschlusslage.
Der Techn. Beigeordnete Fabry versichert, dass kein Formfehler gegeben sei, wenn das laufende Bauleitplanverfahren durch den Rat, wie im Beschlussvorschlag der Verwaltung vorgesehen, abgeschlossen werde.
