02.06.2015 - 10.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2014 "Ausweis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen begrüßt die Vorlage der Verwaltung und den darin genannten Beschlussvorschlag.

Hintergrund für diesen Antrag der CDU-Fraktion sei, dass zwar noch unbebaute Baugrundstücke entlang der Römerstraße vorhanden seien, diese jedoch auf dem freien Markt nicht zur Verfügung ständen.

 

Ratsherr Bonitz erkundigt sich hinsichtlich der Kosten für den Kanalanschluss.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass die aufgeführten Einnahmen aus der Erhebung der Aufwendungen für die Herstellung der Kanalhausanschlüsse resultierten. Diese würden auf Basis der wirksamen Satzung erhoben.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge

 

a)     den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche – In Bischofshütte“        und

 

b)     den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-10, Klinkum – In Bischofshütte

 

beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes neue Wohngrundstücke auszuweisen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Die Plangebiete liegen am westlichen Ortsrand von Klinkum – Bischofshütte. Die genaue Abgrenzung der Plangebiete ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge die Verwaltung beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten in den Haushaltsentwurf 2016 vorzusehen.

 

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