02.06.2015 - 10.8 Bebauungsplan I-10, Wegberg - Friedhofstraße / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Schmelich teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass der vorliegende Beschlussvorschlag begrüßt werde.
Ratsfrau Merz-Valsamidis regt an, die aus dem Verkauf ehemaliger Spielplatzgrundstücke erzielten Einnahmen für die Instandsetzung von maroden Spielplätzen im Stadtgebiet zu verwenden.
Beschluss:
a) Der Ausschuss für Stadtentwickung und –planung schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg im Eckbereich der Straßen Blütenweg und Knospenweg. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung der Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung schlägt dem Rat der Stadt vor, er möge die Verwaltung beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten im Haushaltsentwurf 2015 vorzusehen.
