09.06.2015 - 2.1 Gestaltungsanforderungen für Urnenstelen und ih...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der sachkundige Bürger Dr. Arndt erkundigt sich, ob hinsichtlich dieser Bestattungsform bereits eine Kostenaufstellung vorliege.

 

Die erste Beigeordnete Karneth erläutert, dass es sich bei dem in der letzten BUV-Sitzung genannten Betrag um den reinen Kaufpreis für eine Stele gehandelt habe. In die Gebühr für die neue Bestattungsform müssten aber außer dem Kaufpreis noch anteilige Gemeinkosten und anteilige Kosten für die Unterhaltung der Friedhofswege etc. einkalkuliert werden. Insofern seien dann auch Satzungsänderungen erforderlich.

 

Herr Schulz ergänzt, dass der Kaufpreis pro Stele zwischen 800,00 € und 1.500,00 € liege.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Arbeitskreis erarbeiteten Kriterien eine beschränkte Ausschreibung für Urnenstelen-Anlagen auf den Friedhöfen Wegberg und Arsbeck durchzuführen.