01.09.2015 - 6.1 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2016 für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bürgermeister Stock erläutert mit Bezug auf die Beratung dieser Vorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.08.2015, dass die Fraktionen gebeten wurden, im Anschluss an die Sitzung ihre Änderungswünsche kurz schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der neuen Beratungsvorlage für den Rat sei nur der Vorschlag der SPD-Fraktion eingegangen. Daher habe dieser auch Berücksichtigung in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefunden.

Die anderen Fraktionen seien informiert worden, dass ihre Vorschläge aufgrund des verspäteten Eingangs hierbei nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Frau Merz-Valsamidis benennt anschließend die von ihrer Fraktion Bündnis90/Die Grünen ergänzend vorgesehenen Anpassungen der Stellungnahme wie folgt:

-          Die Regionalbahn 34 durchfährt aktuelle sowohl den Verkehrsverbund AVV als auch den VRR. Die Linie soll zukünftig einem Verbund zugeschlagen werden.

-          Die zurzeit um die Mittagszeit erfolgenden Pausen bei der RB 34 sollen zum nächsten Fahrplanwechsel entfallen. Hierdurch soll eine stündliche Bedienung der Linie gesichert werden.

-          Es ist anzustreben, dass alsbald ein Personennahverkehr zwischen Mönchengladbach und Roermond ermöglicht wird. Die RB 34 soll daher an das niederländische Personenverkehrsnetz angeschlossen werden.

-          Die Wartezeit für den Multibus soll auf eine Dauer von max. 60 Minuten begrenzt werden.

 

Frau Nelsbach beantragt für ihre Fraktion Freie Wähler/Die Unabhängigen die Ergänzung der Stellungnahme um die beiden nachfolgenden Punkte:

-          Die Regionalbahn 34 ist vollständig an den VRR anzugliedern, da diese einen reinen Zubringer für diesen Verbund darstellt.

-          Die Strecke soll alsbald an das niederländische Personenverkehrsnetz angeschlossen werden.

 

Der Techn. Beigeordnete Fabry weist in diesem Zusammenhang auf die Vorbemerkungen des Entwurfes des Nahverkehrsplanes hin, wonach der Kreis Heinsberg Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei. Hiervon sei jedoch der Schienenpersonennahverkehr ausgenommen. Die Zuständigkeit hierfür liege bei den drei Zweckverbänden NVR, VRR und NWL.

Es bestünden von seiner Seite her keine Bedenken in die Stellungnahme zum Nahverkehrsplan auch Anmerkungen zur RB 34 aufzunehmen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass diese durch den Kreis mangels einer entsprechenden Zuständigkeit zurückgewiesen würden.

 

Der Bürgermeister formuliert aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und den mündlichen Anträgen der Fraktionen fünf Beschlussvorschläge, die er wie folgt nacheinander zu Abstimmung aufruft:

 

Beschlussvorschlag Nr. 1

(erster Absatz des Beschlussvorschlages der Verwaltung ergänzt um eine Begrenzung der Wartezeit für den Multibus):

Der Rat beschließt folgende Stellungnahme, die dem Kreis Heinsberg zugeleitet werden soll:

Die Stadt Wegberg begrüßt ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf der Strecke der RB 34 Mönchengladbach nach Dalheim. Die sich hieraus ergebende Anpassung bei der Linie 413 ab dem Fahrplanwechsel 2018 ist sinnvoll. Eine Überprüfung der Linien 408 (Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten) und 418 (Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg) darf jedoch nicht zu einer Einstellung dieser Linien führen. Eine Einstellung dieser Linien würde zu einer besonderen Härte für die Bürger führen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Einrichtung eines Multibussystems ist aus Sicht der Stadt Wegberg kein adäquater Ersatz. Zwecks besserer Erreichbarkeit der einzelnen Ortsteile ist der Betrieb eines Stadtbusses in Wegberg sinnvoll.

 

Ferner bittet der Rat darauf hinzuwirken, dass die Wartezeit für den Multibus die Dauer von 60 Minuten nicht überschreitet.

 

 

Beschlussvorschlag Nr. 2:

(zweiter bis vierter Absatz des Beschlussvorschlages der Verwaltung)

Die „Zentrale Unterbringungseinrichtung  für asylbegehrende Ausländer“ im Stadtteil Petersholz, die am 01. September 2015 in Betrieb gegangen ist, sollte an das Netz des ÖPNV angeschlossen werden.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg-Wildenrath werden rd. 1.300 Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund sollte die Streckenführung der Linie 413 (Wassenberg-Wildenrath) dahin geändert werden, dass die drei Kreisverkehre im Verlauf der Friedrich-List-Allee regelmäßig, und nicht nur zweimal am Tag, angefahren werden.

 

Der Rat der Stadt Wegberg bittet den Kreis Heinsberg nachdrücklich, auf eine weitere Ausdünnung des ÖPNV-Netzes zu verzichten und die Linien 408 und 418 weiter zu betreiben.

 

 

Beschlussvorschlag Nr. 3 (Modifizierter Antrag der Freien Wähler):

Die Bahnlinie RB 34 ist ein reiner Zubringer zum Netz des VRR und sollte daher dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zugeschlagen werden.

 

 

Beschlussvorschlag Nr. 4 (Modifizierter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Der Betrieb der RB 34 soll ohne Mittagspause kontinuierlich durchgeführt werden. Die Erweiterung des Angebotes soll möglichst schon für den Fahrplanwechsel 2016 berücksichtigt werden. Die hierzu für das Jahr 2018 avisierten Planungen sollen entsprechend vorgezogen werden.

 

 

Beschlussvorschlag Nr. 5 (Anbindung RB 34):

Es soll alsbald ein Personennahverkehr zwischen Mönchengladbach und Roermond ermöglicht werden. Hierzu ist die Linie RB 34 an das niederländische Schienennetz anzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis zu Nr. 1:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 2:

Zustimmung: 33Ablehnung: 0Enthaltung: 2

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 3:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 4:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu Nr. 5:

einstimmig

 

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Der Rat der Stadt Wegberg trifft zur den Beschlussvorschlägen die nachfolgenden Beschlüsse:

 

Beschluss Nr. 1:

Der Rat beschließt folgende Stellungnahme, die dem Kreis Heinsberg zugeleitet werden soll:

Die Stadt Wegberg begrüßt ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf der Strecke der RB 34 Mönchengladbach nach Dalheim. Die sich hieraus ergebende Anpassung bei der Linie 413 ab dem Fahrplanwechsel 2018 ist sinnvoll. Eine Überprüfung der Linien 408 (Erkelenz-Oerath-Wegberg-Niederkrüchten) und 418 (Erkelenz-Oerath-Schwanenberg-Tüschenbroich-Wegberg) darf jedoch nicht zu einer Einstellung dieser Linien führen. Eine Einstellung dieser Linien würde zu einer besonderen Härte für die Bürger führen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Einrichtung eines Multibussystems ist aus Sicht der Stadt Wegberg kein adäquater Ersatz. Zwecks besserer Erreichbarkeit der einzelnen Ortsteile ist der Betrieb eines Stadtbusses in Wegberg sinnvoll.

 

Ferner bittet der Rat darauf hinzuwirken, dass die Wartezeit für den Multibus die Dauer von 60 Minuten nicht überschreitet.

 

 

Beschluss Nr. 2:

Die „Zentrale Unterbringungseinrichtung  für asylbegehrende Ausländer“ im Stadtteil Petersholz, die am 01. September 2015 in Betrieb gegangen ist, sollte an das Netz des ÖPNV angeschlossen werden.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg-Wildenrath werden rd. 1.300 Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund sollte die Streckenführung der Linie 413 (Wassenberg-Wildenrath) dahin geändert werden, dass die drei Kreisverkehre im Verlauf der Friedrich-List-Allee regelmäßig, und nicht nur zweimal am Tag, angefahren werden.

 

Der Rat der Stadt Wegberg bittet den Kreis Heinsberg nachdrücklich, auf eine weitere Ausdünnung des ÖPNV-Netzes zu verzichten und die Linien 408 und 418 weiter zu betreiben.

 

 

Beschluss Nr. 3:

Der Rat beschließt ferner die folgende Stellungnahme ergänzend an den Kreis Heinsberg abzugeben:

 

Die Bahnlinie RB 34 ist ein reiner Zubringer zum Netz des VRR und sollte daher dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zugeschlagen werden.

 

 

Beschluss Nr. 4:

Der Rat beschließt ferner die folgende Stellungnahme ergänzend an den Kreis Heinsberg abzugeben:

 

Der Betrieb der RB 34 soll ohne Mittagspause kontinuierlich durchgeführt werden. Die Erweiterung des Angebotes soll möglichst schon für den Fahrplanwechsel 2016 berücksichtigt werden. Die hierzu für das Jahr 2018 avisierten Planungen sollen entsprechend vorgezogen werden.

 

 

Beschluss Nr. 5:

Der Rat beschließt ferner die folgende Stellungnahme ergänzend an den Kreis Heinsberg abzugeben:

 

Es soll alsbald ein Personennahverkehr zwischen Mönchengladbach und Roermond ermöglicht werden. Hierzu ist die Linie RB 34 an das niederländische Schienennetz anzuschließen.

 

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