01.09.2015 - 6.6 Grenzlandringbad Wegberg; hier: Anpassung der E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Stock erläutert, dass zu diesem Tagesordnungspunkt den Ratsmitgliedern zu Beginn der Sitzung eine schriftliche Tischvorlage zur Verfügung gestellt worden sei. Deren Erstellung sei erforderlich geworden, da sich neben einer reinen Änderung der Eintrittspreise auch die Erfordernis zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltverordnung für das Hallenbad herausgestellt habe.

Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Arndt teilt mit, dass sich seine Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen werde, da bei dieser Gebührenänderung keine Eingliederung in die Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept erfolgt sei.

 

Ratsfrau Merz-Valsamidis äußert, dass ihre Fraktion die geplante Erhöhung der Eintrittsgelder um teilweise nur 0,50 € als zu niedrig ansehe.

 

Ratsfrau von den Driesch bestätigt diese Auffassung auch für ihre Fraktion. Sie teilt ergänzend mit, dass die Fraktion Aktiv für Wegberg, im Hinblick darauf, dass der Vorschlag von den Bediensteten des Hallenbades eingebracht wurde, der  vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen werde.

 

Bürgermeister Stock verliest den Beschlussvorschlag und ruft diesen sodann zur Abstimmung auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 32Ablehnung: 0Enthaltung: 3

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

1. Die Eintrittsgelder für das Grenzlandringbad werden ab dem 01.10.2015 wie folgt
neu festgesetzt:

 

lfd.Nr.

Produktgruppe

 

Betrag

Bemerkung

1

Einzelpreis Erwachsene

 

3,50 €

 

2

Einzelpreis Erwachsene WBT

 

4,50 €

 

3

Einzelpreis Kinder

 

1,50 €

 

4

Einzelpreis Kinder WBT

 

2,00 €

 

5

Zehnerticket Erwachsene

 

25,00 €

 

6

Zehnerticket Kinder

 

10,00 €

 

7

Zuschlag WBT Erwachsene

 

1,00 €

 

8

Zuschlage WBT Kinder

 

0,50 €

 

9

Wertkarte 32 €

 

32,00 €

20% Nachlass auf Regelpreis

10

Familen-Wertkarte 32 €

 

32,00 €

25% Nachlass auf Regelpreis

 

 

 

 

 

11

Aquagymnastik je Einheit

 

4,00 €

12 Kurse pro Woche

12

Babyschwimmkurs ( 6 Std.)

 

30,00 €

1 Kurs pro Woche

13

Wasserflohkurs ( 6 Std.)

 

30,00 €

1 Kurs pro Woche

14

Wassergewöhnungskurs (6 Std)

 

30,00 €

1 Kurs pro Woche

15

Seeräuberkurs ( 6 Std.)

 

30,00 €

1 Kurs pro Woche

16

Abnahme Schwimmabz. ( 6. Std.)

 

20,00 €

1 Kurs pro Woche

17

Kindergeburtstagsparty

 

15,00 €

1- 2 je Woche

18

Nutzung Cafe bei KG-Party

 

10,00 €

nach Bedarf

19

Private Schwimmkurse (10 Std.)

 

5,00 €

je Std./pro Kurs plus Eintritt

20

Vereinsnutzung

 

5,00 €

je 15 Min. Wasserzeit

21

Pauschale Vereinsnutzung des Cafe

 

60,00 €

bei größeren Veranstaltungen

22

Abrechnung Schulschwimmen

 

 

nach tats. Kosten

 

 

2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), folgende Erste Änderungsordnung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine:

I.

In Ziffer 4. Hallenbad der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine wird der Betrag „3,00“ durch den Betrag „5,00“ ersetzt.

 

II.

Diese Änderungsordnung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft.

 

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Anlagen