01.09.2015 - 6.3 Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister teilt den Mitgliedern des Rates nachfolgenes mündlich mit:

 

Zum Eingang dieses Tagesordnungspunktes möchte ich kurz darstellen, dass wir mit der heutige Entscheidungsvorlage ein erstes Etappenziel für das Haushaltssicherungskonzept erreichen können.

In einem arbeitsintensiven Prozess haben Rat und Verwaltung gemeinsam Maßnahmenvorschläge entwickelt, die das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts 2014 realistisch erscheinen lassen.

Dafür gilt allen Beteiligten, insbesondere den Bediensteten und Beschäftigten meines Hauses, sowie den Ratsvertreterinnen und –vertretern mein herzlicher Dank für die konstruktive und sachliche Arbeit.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten Einschnitte für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

Bevor wir in die Diskussion einsteigen, bitte ich Frau Kühlen darum, uns den aktuellen Sachstand darzulegen.

 

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Frau Kühlen erläutert anschließend mittels einer Beamerpräsentation den aktuellen Stand bei der Haushaltskonsolidierung wie folgt:

 

Das vorläufige Defizit im letzten Planjahr 2024 liegt bei ca. 2.930.000 Euro (Anlage 1).

 

Durch die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept lässt sich dieses Defizit um ca. 2.370.000 € senken. In diesem Konsolidierungsbeitrag ist eine Erhöhung der Grundsteuer B in 2016 auf 491 % und 2021 auf 550 % eingerechnet. Hiernach ergibt sich noch eine Deckungslücke in Höhe von 560.000 € (Anlage 2).

 

Diese Summe soll durch Kürzungen bei den Instandhaltungsaufwendungen für Immobilien aufgefangen werden. Die Ersparnis erscheint deshalb realistisch, weil geplant ist, einige städtische Liegenschaften mit Sanierungsbedarfen aufzugeben. Außerdem kommt auch ein Verzicht oder ein zeitlicher Aufschub von bestimmten Instandsetzungen, die weniger aus energiepolitischen, baulichen und gesetzlichen Zwängen resultieren, sondern eher zur Standardverbesserung und aus optischen Gründen durchgeführt werden sollen, in Betracht. Zudem ist der Instandsetzungsgrad der meisten städtischen Immobilien wenigstens auf mittlerem Niveau. Die geplante Deckelung der Instandhaltungsaufwendungen auf 900.000 € im Jahr 2024 entspricht ungefähr dem Ergebnis aus dem Jahr 2014. 

Mit dieser Aufwandsreduzierung wird 2024 der Haushaltsausgleich erreicht und das Eigenkapital erstmals wieder angehoben. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 01.01.25 mit dem heutigen Planungsstand noch ca. 7.530.000 € (Anlage 3).

 

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Die während des Vortrages präsentierten und den Ratsmitgliedern auf Papier ausgehändigten drei Übersichten sind der Niederschrift beigefügt.

 

Im Anschluss hieran erfolgt eine rege Diskussion. In diesem Rahmen werden noch Detailfragen aus den Reihen der Ratsmitglieder an die Verwaltung gerichtet und von dort beantwortet.

 

Hierbei wird von allen Fraktionen hervorgehoben, dass die Anhebung der Grundsteuer B als letztes Mittel angesehen wird.

 

Bürgermeister Stock erläutert, dass er beabsichtige zunächst über alle Maßnahmen im Block abstimmen zu lassen, bei denen Einigkeit hinsichtlich einer Umsetzung bestehe. Im Anschluss hieran solle dann einzeln über die verbliebenen Maßnahmen abgestimmt werden.

 

Ratsfrau von den Driesch teilt mit, dass in ihrer Fraktion bisher keine einheitliche Position zu den vorgeschlagenen Maßnahmen erzielt werden konnte und sich die Mitglieder der AfW daher bei der heutigen Abstimmung enthalten werden.

 

Ratsherr Gellissen hält das vom Bürgermeister vorgeschlagene Vorgehen im Bezug auf die Abstimmung für nicht erforderlich. Er weist darauf hin, dass durch die CDU ein vom Beschlussvorschlag der Verwaltung abweichender Entscheidungsvorschlag formuliert worden sei, der die heute im Rat geäußerten Positionen der einzelnen Fraktionen weitestgehend abdecke. Er regt an über diesen abstimmen zu lassen.

 

Der Bürgermeister greift diesen Vorschlag auf, modifiziert den Vorschlag der CDU geringfügig und stellt diesen dann zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 35Ablehnung: 0Enthaltung: 2

 

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Beschluss:

1.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Ratsklausur am 15.8.2015 entwickelten und in der Anlage zur Vorlage VO /3268/15 aufgeführten Maßnahmen in ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015 aufzunehmen. Der Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend; Ergänzungen sind möglich.

2.

Rat und Verwaltung stellen die verabschiedeten HSK-Maßnahmen jährlich im Rahmen der Haushaltsplanungen auf den Prüfstand.

3.

Die konkrete Umsetzung der HSK-Maßnahmen (wie beispielsweise die Ausarbeitung von Konzepten und Satzungsänderungen) erfolgt durch Beschlüsse in den jeweils zuständigen Gremien.

 

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Anlagen

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