29.09.2015 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt dem Ausschuss nachfolgendes mündlich mit:
Überarbeitung des Radverkehrskonzepts; Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2014
Der Antrag wurde am 08.04.2014 vom Rat an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen. Nach Änderung der Zuständigkeitsordnung am 01.07.2014 ist die Angelegenheit im SteP zu behandeln. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die Angelegenheit nicht in die Liste der offenen Anträge aufgenommen und somit noch nicht in eine Tagesordnung aufgenommen.
Das Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2002, aufgestellt vom Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen aus Aachen, und der daraus hergeleiteten Prioritätenliste war in der Vergangenheit Grundlage auf dem Weg zur fahrradfreundlichen und verkehrssicheren Stadt. Neben dem Radwegekonzept wurden auch ergänzende oder auch neue Projekte im Bereich Radverkehr durchgeführt.
Bedingt durch städtebauliche und verkehrliche Entwicklungen sind aktuell einige Projekte des Radverkehrskonzepts zu überdenken und neu zu bewerten.
Die Verwaltung wird für die kommende Sitzung des Fachausschusses eine Beratungsvorlage zur künftigen Ausrichtung des Radverkehrs in der Stadt Wegberg vorlegen.
Öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides der Firma Westkies vom 31.08.2015
Die Firma Westkies Betriebsgesellschaft Mönchengladbach mbH hatte beim Landrat des Kreises Heinsberg als zuständige Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Gewinnung von Kies und Sand für Grundstücksflächen südlich des derzeitigen Betriebsstandortes an der Gladbacher Straße gestellt. Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg als „Konzentrationszonen für die Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ dargestellt.
Die Genehmigung wurde am 31.08.2015 erteilt. Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides, einschließlich Anlagen und einer Rechtsbehelfsbelehrung, erfolgt in der Zeit vom 19.10.2015 bis einschließlich 02.11.2015.
