27.10.2015 - 2.4 Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen weist darauf hin, dass diese Vorlage eine der ersten am 15.08.2015 im Rahmen der fraktionsübergreifenden Klausurtagung des Rates vorabgestimmten Maßnahmen zum Gegenstand habe. Wenn es jedoch Ziel der Planung sei, bis zum Jahre 2025 einen Haushaltsausgleich zu erreichen, seien entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen unumgänglich. Er äußert: „Ein Haushaltssicherungskonzept tut weh.“ Die CDU werde der Vorlage zustimmen. Sie sei von den erforderlichen Maßnahmen nicht begeistert. Diese seien jedoch für die Zielerreichung unumgänglich.

 

Ratsfrau von den Driesch erklärt, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung des Maßnahmenkataloges seinerzeit enthalten habe. Im Namen der AfW-Fraktion beantragt sie den Steuerbetrag für den ersten Hund unverändert zu lassen. Die Erhöhung für den zweiten und dritten Hund werde von ihrer Fraktion mitgetragen.

 

Ratsfrau Merz-Valsamidis äußert, dass auch ihre Fraktion die soziale Bedeutung eines Hundes sehe. Aber wenn jetzt über jeden einzelnen Punkt diskutiert werde, sei das Ziel nicht zu erreichen. Vom vorliegenden Beschlussvorschlag solle ihrer Ansicht nach, nicht abgewichen werden, da der Betrag ansonsten an einer anderen Stelle reingeholt werden müsse.

 

Ratsherr Böhm weist darauf hin, dass auch seine Fraktion die soziale Komponente eines Hundes sehe, aber man könne nicht bei der allerersten Maßnahme bereits Abstriche machen.

 

Ratsherr Wolters schließt sich den Aussagen der Ratsmitglieder  Böhm und Merz-Valsamidis an.

 

Ratsfrau von den Driesch schlägt als Finanzierungsvorschlag für die Nichterhöhung der Hundesteuer für den ersten Hund vor, den Mittelansatz für  die Erstellung des Masterplans aus dem Haushaltsplanentwurf 2015 und Folgejahre zu streichen.

 

Der Bürgermeister ruft den Antrag von Ratsfrau von den Driesch auf Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung dahingehend, dass die Steuer für den ersten Hund unverändert bleibt, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 2Ablehnung: 22Enthaltung: 0

 

 

Beschluss:

Der Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages ist aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses abgelehnt.

 

Der Bürgermeister ruft sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung auf.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22Ablehnung: 2Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, folgende Satzung zu beschließen:

 

 

Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09.11.2000

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1 bis 3 und § 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in seiner Sitzung am 12. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Hundesteuersatzung vom 9. November 2000, zuletzt geändert durch die Siebte Ände-rungssatzung vom 20. Dezember 2012, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 2 Absatz 1 Nr. a) wird die Zahl „66“ durch die Zahl „90“ ersetzt.

 

2. In § 2 Absatz 1 Nr. b) wird die Zahl „98“ durch die Zahl „122“ ersetzt

 

3. In § 2 Absatz 1 Nr. c) wird die Zahl „126“ durch die Zahl „141“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=945&TOLFDNR=13061&selfaction=print