12.11.2015 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 12.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Stadtkämmerin Frau Kühlen informiert den Rat über nachfolgende Mitteilungen mündlich:
Ertragssteigerung 2015 nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Mit Schreiben vom 02.11.2015 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden im Jahr 2015 neben den bereits zugewiesenen Bundesmitteln in Höhe von 54 Mio. €, weitere Bundesmittel in Höhe von 324 Mio. € als FlüAG- und Entlastungsmittel des Bundes zur Verfügung stellt.
Die Stadt Wegberg erhält hiernach zum 01.12.2015 eine Restzahlung der Landes- und Bundesmittel in Höhe von 1.022.039 €. Insgesamt belaufen sich die Erträge dann auf 1.361.057 €. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2015 wurden beim Produkt 05 03 03 (Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) aufgrund der angekündigten höheren Entlastungsmittel vorsichtig 700.000 € geplant, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung vorlag. Die neue Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Köln vom 02.11.2015 bedeutet für den Haushalt der Stadt Wegberg eine Steigerung des Ertrages beim Produkt 05 03 03 Sachkonto 448100 in Höhe von 661.057 €.
Die direkten Aufwendungen (Geldleistungen, Sachleistungen und Krankheitskosten) betragen zum 05.11.2015 945.778,74 €. Hinzu kommen die Kosten der Unterbringung.
Zeitplanung Aufstellung Haushaltsplan 2016
Die Fachbereiche wurden aufgefordert bis zum 30.11.2015 die Haushaltsmittel für den Haushaltsplanentwurf 2016 beim Fachbereich Finanzwirtschaft anzumelden. Hierfür wurde erstmalig ein eigenes Mail-Postfach eingerichtet. Diese Maßnahme soll die Transparenz intern verbessern und Fehler bei Ansatzkorrekturen verhindern.
Bei Fortbestand des nun eingearbeiteten Teams in der Finanzwirtschaft und unter der Voraussetzung, dass keine unvorhergesehenen Ereignisse die Haushaltsplanung behindern, ist folgende Zeitschiene zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 vorgesehen:
8. KW 2016 | Versendung des Haushaltsplanentwurfes an die Ratsmitglieder |
15.03.2016 | Beratung des Haushaltsplanentwurfes im Haupt- und Finanzausschuss |
12.04.2016 | Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes in der Ratssitzung |
Denkbar wäre auch einer Sondersitzung des Rates in den Osterferien, um eine frühere Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes herbeizuführen.
