12.11.2015 - 6.5 Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 34Ablehnung: 2Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat die folgende Satzung:

 

 

Satzung über die 8. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09.11.2000

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 1 bis 3 und § 20 Absatz 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), in seiner Sitzung am 12. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Hundesteuersatzung vom 9. November 2000, zuletzt geändert durch die siebte Änderungssatzung vom 20. Dezember 2012, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 2 Absatz 1 Nr. a) wird die Zahl „66“ durch die Zahl „90“ ersetzt.

 

2. In § 2 Absatz 1 Nr. b) wird die Zahl „98“ durch die Zahl „122“ ersetzt

 

3. In § 2 Absatz 1 Nr. c) wird die Zahl „126“ durch die Zahl „141“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=948&TOLFDNR=13216&selfaction=print