12.11.2015 - 6.6 Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

(1)  Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat zum Haushaltsjahr 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 290 %, bei der Grundsteuer B auf 491 %, zu erhöhen.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 433 %.

 

 

(2)  Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat die bisherige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund-  und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 22.12.2011 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 1 der Beratungsvorlage VO/3300/15 zu erlassen.

 

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