12.11.2015 - 6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2015 betreffe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 31Ablehnung: 2Enthaltung: 3

 

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Beschluss:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die nachfolgend genannten Inhalte mit in die beabsichtigte groß angelegte Änderung bzw. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg aufzunehmen:

 

1.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.

2.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 30.000 €“ durch die Angabe „bis 60.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

3.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „50.000 €“ durch die Angabe „75.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.

4.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird hinter der Angabe „VOL“ die Angaben „und nach der HOAI“ eingefügt.

5.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

6.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 20.000 €“ durch die Angabe „bis 50.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

7.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „bis 40.000 €“ durch die Angabe „bis 75.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

8.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 3 werden hinter der Angabe 10.000 € die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ eingefügt.

9.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „(einschl. MWSt.)“ durch die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.             

10.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 2 neu eingefügt: „Die Erteilung eines Nachtragsauftrages, der die Bagatellgrenze von 5 % übersteigt und nicht mehr als 10.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, gilt ebenfalls als Geschäft der laufenden Verwaltung.“

11.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 3 neu eingefügt: „Bei mehreren Nachträgen zum Ursprungsauftrag bezieht sich die Einhaltung der Bagatellgrenze auf die Summe der Nachträge“. Der folgende Satz verschiebt sich entsprechend.