17.11.2015 - 1.3 Mitteilungen STEP -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Zu TOP 1.3.2

Mit Bezug auf die zu dieser Mitteilung vorgelegte Liste der offenen Anträge nach § 20 Geschäftsordnung, weist Ratsherr Schmelich darauf hin, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2013 hinsichtlich einer „Überquerungshilfe auf dem Waldweg in Dalheim“ nicht in der Liste aufgeführt sei. Da dieser Antrag noch nicht erledigt sei, bittet er diesen noch in die Liste aufzunehmen.

 

 

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Losgelöst von den schriftlichen Mitteilungen erkundigt sich Ratsherr Schmelich zum Sachstand und dem weiteren Ablauf zum Gelände des ehem. Begegnungszentrums.

Frau Heilwagen, vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen erläutert, dass als letzter Stand ein städtebaulicher Entwurf zur zukünftigen Nutzung des Geländes dem Rat vorgelegt worden sei.

Im Anschluss daran seien Details zu dem erforderlichen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Investor besprochen worden. Durch diesen sei nun ein Bebauungsplanentwurf sowie die weiteren erforderliche Unterlagen (Gutachten u.a.) der Verwaltung vorzulegen. Nach Eingang dieser Dokumente werde als nächster Verfahrensschritt von Seiten der Verwaltung die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Offenlage des Planentwurfes vorgenommen. Dieser gehe eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung voraus, in deren Verlauf auch die Politik über die Auslegung informiert werde. Nach jetzigem Stand sei davon auszugehen, dass diese Arbeiten im ersten Quartal 2016 vorgenommen werden können.

 

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Herr Lambertz teilt  den Ausschussmitgliedern die nachfolgende Mitteilung mündlich mit:

 

1.3.6 „Zusatzbezeichnung „Mühlenstand Wegberg“

Die Verwaltung hat am 28.09.2015 einen Antrag an das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK) auf Führung der Gemeindebezeichnung „Mühlenstadt Wegberg“ gestellt.

Das MIK hat mit Fax vom 28.10.2015 vorab die Genehmigung zum Führen des Zusatzbezeichnung „Mühlenstand“ erteilt. Der schriftliche Bescheid über den Dienstweg steht noch aus.

Die Bezeichnung muss künftig im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden und ist in der Hauptsatzung zu vermerken. Dies Zusatzbezeichnung kann auch auf allen Ortstafeln angebracht werden.

Die Verwaltung wird nach Eingang des Genehmigungsbescheides die Änderung der Hauptsatzung sowie die Änderung des Logos im Briefkopf veranlassen. Die Kosten für eine mögliche Änderung der Ortstafeln ist noch genauer zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit wieder berichten.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

 

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