14.12.2015 - 4 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu TOP 4.1
Ratsherr Gellissen regt eine Prüfung an, ob eine kombinierte Darstellung von Bebauungsplänen in Verbindung dem Baulückenkataster möglich sei.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass die zu vermarktenden Grundstücksflächen auf der Homepage der SEWG dargestellt würden. Eine gemeinsame Darstellung sei zwar technisch machbar aber aufgrund von Personaldefiziten nicht geplant.
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Ergänzend zu den schriftlich dem Rat vorliegenden Mitteilungen informiert die Erste Beigeordnete Frau Karneth wie folgt mündlich:
4.3Zentrale Unterbringungseinrichtung Wegberg – Petersholz
Die Bezirksregierung Köln teilte letzte Woche auf Anfrage mit, dass baulich die 2. Zuwegung zur B 221 so gut wie fertiggestellt sei, insbesondere stehen die Zäune entlang des Weges. Diese Zuwegung ist in erster Linie für den Fußgänger- und Radfahrverkehr gedacht.
Im nächsten Schritt muss nun der Betreiber (die Johanniter) organisieren, wie er den Zugang kontrolliert und freigibt. Die Bezirksregierung rechnet mit einer Freigabe im Januar 2016.
Ergänzend zu den schriftlich dem Rat vorliegenden Mitteilungen informiert die Stadtkämmerin Frau Kühlen wie folgt mündlich:
4.4Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Finanzen
Die Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wurde am 08.12.15 genehmigt. Die vorläufige Haushaltsführung ist mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung beendet. Freiwillige Leistungen dürfen im Rahmen der eingestellten Mittel ausbezahlt, neu eingestellte Investitionsmaßnahmen begonnen und neue Investitionskredite aufgenommen werden.
Die Kommunalaufsicht führt in der Genehmigung aus, dass die Bemühungen zur Aufwandsreduzierung noch zu verstärken sind, um den Eigenkapitalverzehr abzuschwächen. (Die Genehmigung des Kreises Heinsberg ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Die WestEnergie GmbH hat die Konzessionsabgabe für die Jahre 2013 und 2014 abgerechnet. Hieraus resultiert eine Ertragsminderung in Höhe von 230.449 €. Für das Jahr 2015 ist mit weiteren Ertragseinbußen in Höhe von ca. 150.000 € bei einem Ansatz in Höhe von 1.225.052 € zu rechnen. Der Haushalt 2015 wird hierdurch mit Mindererträgen und geringeren Einzahlungen in Höhe von ca. 380.449 € belastet. Als Grund für die gegenüber der Vorauszahlung niedrigere Summe gab die WestEnergie GmbH an, dass die Vorkalkulation fehlerhaft gewesen sei. Hier hätte keine Steigerungsrate eingeplant, sondern aufgrund ansteigender Stromproduktionen privater Haushalte, mit sinkenden Konzessionsabgaben gerechnet werden müssen.
Die Gewerbesteuererträge haben den höchsten Stand erreicht, der in Wegberg bislang erzielt wurde. Das Rekordergebnis aus dem Jahr 2012 kann um ca. 120.000 € überschritten werden. Das Buchungsergebnis liegt aktuell bei 8.944.000 € und 444.000 € über dem geplanten Ansatz.
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Ratsherr Böhm erkundigt sich hinsichtlich einer Auswirkung der mitgeteilten Verringerung der Konzessionsabgabe auf die kommenden Jahre.
Städtkämmerin Kühlen teilt mit, dass ab 2016 mit einer Verringerung der Konzessionsabgabe von jährlich 2% zu rechnen sei.
Ratsherr Gellissen erkundigt sich in wieweit durch die WestEnergie GmbH entsprechende Unterlagen im Bezug auf die Reduzierung der Abgabe vorgelegt worden seien.
Frau Kühlen erläutert, dass Unterlagen eingereicht worden seien. Diese befänden sich zurzeit noch in der Prüfung.
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Losgelöst von den Mitteilungen richtet Ratsfrau von den Driesch die nachfolgenden Fragen an den Bürgermeister:
1. | Warum wurde der ursprüngliche Sitzungstermin für die Sitzung des Rates auf den heutigen Tag verschoben? |
2. | Warum wird entgegen einer Vereinbarung durch die in andere Gremien entsandten Ratsmitglieder nicht in regelmäßigen Abständen im Rat berichtet? |
3. | Nach bisherigem Kenntnisstand existierte unter den Fraktionen eine Übereinkunft in die letzte Sitzung des Rates keine Anträge und Anfragen einzubringen. Gilt diese nichtmehr? |
Bürgermeister Stock beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1. | Der Bürgermeister lädt zu den Ratssitzungen ein. Er legt den Zeitpunkt der Sitzung fest. Der Termin der ursprünglich für den 15.12.2015 geplanten Ratssitzung wurde auf Anregung einer Fraktion verschoben, da deren Mitglieder an diesem Tag verhindert sind. |
Zu 2. | Soweit hierzu Informationsbedarf besteht, sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden. |
Zu 3. | Die Einreichung von Anträgen und Anfragen seitens der Fraktionen liegt im Ermessen der jeweiligen Fraktion. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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