14.12.2015 - 6.1 Anfrage der Fraktion Freie Wähler vom 02.12.201...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Bürgermeister Stock erkundigt sich bei Ratsherrn Nelsbach, ob die Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Anfrage vorgelesen werden solle oder es ausreichend sei diese der Niederschrift beizufügen.

Ratsherr Nelsbach erklärt sich mit der Beifügung der Stellungnahme zur Niederschrift einverstanden.

 

 

Die Stellungnahme lautet wie folgt:

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Freie Wähler vom 02.12.2015 betreffend „Staatlich anerkannter Erholungsort“:

 

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum vom 02.12.2015 die der Beratungsvorlage beigefügte Anfrage gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.

Die Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.

Entspricht eine staatliche Anerkennung als Erholungsort dem Leitbild der Stadt Wegberg als Touristenstadt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Anerkennung als Erholungsort entspricht dem Leitbild der Stadt Wegberg, das u.a. die Stärkung des Tourismus in der Stadt zum Ziel hat.

 

 

2.

Wäre es für die Stadt Wegberg als staatlich anerkannter Erholungsort von Vorteil, nach § 6 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz NRW an 40 Sonn- und Feiertagen die Verkaufsstellen in der Innenstadt zu öffnen, so wie es die Gemeinde Brüggen erfolgreich seit Jahren durchführt?

 

Antwort der Verwaltung:

Gem. § 6 Abs. 2 Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. Derzeit besteht in der Stadt Wegberg für die Ortschaft Schwaam und die Tüschenbrocher Mühle eine Ausnahmegenehmigung.

 

Die von der Gemeinde Brüggen praktizierte generelle Öffnung der Läden mit einem breiten Warenangebot entspricht nach Meinung der Verwaltung nicht dem Inhalt des Gesetzes.

 

Gespräche mit den Einzelhändlern in der Wegberger Innenstadt haben in der Vergangenheit ergeben, dass eine Öffnung der Geschäfte über mehr als 4 Sonntage im Jahr von den Geschäfteinhabern nicht gewünscht ist.

 

 

3.

Welche weiteren Vorteile hätte die Stadt Wegberg durch eine Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Bezeichnung „Erholungsort“ kann als Zusatzbezeichnung im Stadtnamen verwendet werden. Sie berechtigt eine Kurtaxe zu erheben, die durch Satzung festzusetzen ist. Im Regierungsbezirk Köln sind derzeit 10 Städte als Erholungsort anerkannt u.a. Simmerath, Blankenheim, Bad Honnef, Hürtgenwald und Vossenack.

 

 

4.

Plant die Stadtverwaltung einen Bericht über das weitere Vorgehen zum Verfahren als staatlich anerkannter Erholungsort in dem entsprechenden Fachausschuss? Falls ja, wann?

 

Antwort der Verwaltung:

Gem. den Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für die Prädikatisierung u.a. von Erholungsorten gem. der Kommentierung des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (u.a. Nr. 1.2.19, Nr. 2.3.4, 3.2)  ist eine ausreichende Luftqualität und eine Klimabeurteilung notwendig, die beide durch ein Gutachten nachzuweisen sind. 

Laut Auskunft der Stadt Xanten, die ein derartiges Verfahren bereits durchlaufen haben,  sind hierfür Kosten in Höhe von rd. 30.000,- € angefallen. Außerdem ist ein Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes mehrere Monate mit der Zusammenstellung der Unterlagen und Bearbeitung des Antrages an die Bezirksregierung beschäftigt gewesen.

 

Derzeit sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die notwendigen Kosten für Gutachten und Personal im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes als zusätzliche freiwillige Ausgaben auszuweisen. Im übrigen ist eine Infrastruktur zu schaffen, die den Gästen gesundheits- und erlebnisorientierten Bereiche sowie Angebote zur Wissensvermittlung, Kommunikation und Unterhaltung bieten. Eine ausreichende Ausschilderung touristischer Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten ist ebenfalls zu schaffen. Diese Maßnahmen sind mit weiteren Kosten verbunden.

 

Die generelle Überlegung, die Bezeichnung Erholungsort zu erhalten, sollte jedoch nicht aus dem Auge verloren werden und in einer Sitzung der kommenden Jahre bei besserer Haushaltssituation erneut beraten werden.

 

 

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Ratsherr Gellissen bittet die voraussichtlichen Kosten für die Beschilderung der Stadt Wegberg als Mühlenstadt dem Protokoll beizufügen. Ferner erkundigt er sich zum Sachstand bei der Aufstellung der „Mühlensteine“ an verschiedenen Ortseingängen der Stadt.

 

Der Bürgermeister sichert die Bereitstellung entsprechender Informationen im Rahmen der Niederschriftserstellung zu.

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Ein Angebot hinsichtlich der Ortseingangsschilder ist der Niederschrift beigefügt.

Hinsichtlich der „Mühlensteine“ wurde durch den Fachbereich des Bürgermeisters mitgeteilt, dass die Aufstellung bisher aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Wegberg zurückgestellt wurde.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.