14.12.2015 - 6.2 Anfrage der Fraktion Freie Wähler vom 02.12.201...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Bürgermeister Stock trägt die Stellungnahme der Verwaltung zu der Anfrage der Fraktion Freie Wähler wie folgt mündlich vor:

 

 

Anfrage der Fraktion Freie Wähler vom 02.12.2015 betreffend „Rickelrath – Gestaltungssatzung zur Denkmalschutzsatzung“

 

 

Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat die Fraktion Freie Wähler eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend „Gestaltungssatzung zur Denkmalbereichssatzung Rickelrath“ gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Frage 1

Warum wurde der Entwurf der Gestaltungssatzung nicht im Jahr 2015 dem Fachausschuss vorgestellt?

 

 

Antwort zu Frage 1

Der Entwurf der Gestaltungssatzung konnte aus personellen Gründen (befristete Abordnung des zuständigen Mitarbeiters) noch nicht fertig gestellt und daher auch noch nicht vorgelegt werden.

 

 

Frage 2

Wann wird der Entwurf einer Gestaltungssatzung für den Denkmalschutzbereich Rickelrath

a)     dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt?

b)     den betroffenen Bürgern in einer Bürgerversammlung vorgestellt?

 

 

Antwort zu Frage 2

Es ist geplant, den Entwurf der Gestaltungssatzung bis Mitte des Jahres dem Fachausschuss vorzulegen.

 

Danach soll die Bürgerinformation im Wege einer Bürgerversammlung erfolgen.

 

 

Frage 3

Wie viele genehmigungspflichtige Bauvorhaben wurden im Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung in 2015 beantragt?

 

 

Antwort zu Frage 3

Im Jahr 2015 gab es 7 baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben im Geltungsbereich der künftigen Denkmalbereichssatzung. Des Weiteren wurden 3 erlaubnispflichtige Maßnahmen an Baudenkmälern genehmigt.

 

 

Frage 4

Wie hoch war die Anzahl der genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in den letzten drei Jahren in dem definierten Bereich in Rickelrath?

 

 

Antwort zu Frage 4

In dem Zeitraum 2013-2015 gab es insgesamt 12 baugenehmigungspflichtige Vorhaben in diesem Gebiet. An Baudenkmälern waren es in dieser Zeit 3 erlaubnispflichtige Maßnahmen.

 

 

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Ratsherr Gellissen merkt an, dass im Rahmen der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses zur Denkmalbereichssatzung Rickelrath noch eine Erklärung seitens des Amtes für Denkmalpflege ausstehe, für den Fall, dass der Rat der Stadt Wegberg das Verfahren nicht fortführen werde.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erklärt, dass der Verwaltung eine solche Erklärung nicht vorliege. Er sichert eine Bereitstellung für den Anfang des kommenden Jahres zu.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.