05.05.2026 - 9.1.1 Wahl der/s Beigeordneten (w/m/d) der Stadt Wegberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit erläutert der Vorsitzende das Wahlverfahren:

I. Erster Wahlgang

Im ersten Wahlgang besteht die Möglichkeit, eine (in Zahlen: 1) Stimme abzugeben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder der Bewerberin Krämer oder dem Bewerber Mankowski zu geben. Sie haben alternativ auch die Möglichkeit, eine Nein-Stimme anzukreuzen oder sich zu enthalten. Erhält eine der beiden Personen bereits im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist sie im ersten Wahlgang gewählt und die Wahl ist beendet.

Die gültigen Stimmen setzen sich zusammen aus der Summe der Stimmen für die zwei Bewerbenden und die mit „Nein“ abgegebenen Stimmen. Die Stimmen „Enthaltung“ fallen wie ungültige Stimmen bei der Berechnung nicht ins Gewicht.

Für den Fall, dass keine der beiden Personen auf die vorgenannte erforderliche Mehrheit kommt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

II. Zweiter Wahlgang

Am zweiten Wahlgang nehmen beide Bewerbenden erneut teil.

In diesem Wahlgang ist diejenige/derjenige gewählt, die/der die meisten Stimmen auf ihre/seine Person vereinigt. Für das Wahlergebnis im zweiten Wahlgang spielen weder Nein-Stimmen noch Enthaltungen noch ungültige Stimmen eine Rolle. Für das Ergebnis kommt es nur auf die Stimmen an, die für die beiden Bewerbenden abgegeben worden sind.

Das heißt, im Extremfall reicht eine einzige Stimme für eine konkrete Person aus, um diese zum Wahlerfolg zu führen, und zwar dann, wenn alle anderen Stimmen entweder auf „Nein“ oder „Enthaltung“ lauten oder ungültig sind.

Sollten im zweiten Wahlgang die beiden Bewerbenden jeweils die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen, entscheidet das Los.

 

Herr Cassel beantragt geheime Abstimmung. Dieser Antrag wird von allen Ratsmitgliedern der CDU-Fraktion per Handzeichen unterstützt.

 

Daraufhin werden die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie erhalten einen vorbereiteten Wahlzettel mit folgendem Text: „Ich wähle zur/zum Beigeordneten der Stadt Wegberg“ mit den anzukreuzenden Abstimmungsmöglichkeiten „Frau Sonja Krämer“, „Herr Oliver Mankowski“, „nein“, „Enthaltung“. Jedes Ratsmitglied wirft den ihm ausgehändigten Zettel nach in einer Wahlkabine erfolgter geheimer Kennzeichnung in die bereitstehende Wahlurne. Nach Abgabe aller Stimmen erfolgt die öffentliche Auszählung, deren Ergebnis vom Bürgermeister sodann verkündet wird. 

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Abstimmungsergebnis der geheimen Wahl:

Zustimmung Sonja Krämer: 17

Zustimmung Oliver Mankowski: 24

Ablehnung: 3

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Beschluss:

Der Rat wählt Herrn Oliver Mankowski zum Beigeordneten.

 

Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 LBG NRW darf die Ernennungsurkunde erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung aufgrund der dafür geltenden Vorschriften beanstandet worden ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl unverzüglich der Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg anzuzeigen.

 

Der Beginn der Wahlzeit ist zum 1. September 2026 vorgesehen.

 

Dieser Termin könnte sich je nach Verfügbarkeit (Kündigungsfristen, Abschluss eines Auflösungsvertrages bzw. Modalitäten eines Dienstherrenwechsels) geringfügig verschieben.

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