16.06.2026 - 3.4 Kommunale Wärmeplanung für Wegberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erklärt Herr Krapoll, dass der Ortsteil Klinkum in der kommunalen Wärmeplanung nicht für eine detaillierte Untersuchung berücksichtigt werde, da durch die neueren Baugebiete und der dadurch durchschnittlich jungen Bebauung die Aufnahme in die Wärmeplanung vom Gesetzgeber nicht vorgegeben sei. Die Nichtaufnahme des Ortsteils erfolgte daher aufgrund der Berücksichtigung der Prüfkriterien.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg:

 

  1. Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung
    Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet.
  2. Kenntnisnahme der Eignungsprüfung
    Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ergebnisse der durchgeführten Eignungsprüfung zur Kenntnis.
  3. Beauftragung der Verwaltung
    Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, die kommunale Wärmeplanung gemäß den §§ 15 bis 20 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durchzuführen und einen entsprechenden Wärmeplan zu erarbeiten.