07.07.2026 - 5.2.4 Kommunale Wärmeplanung für Wegberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

  1. Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung
    Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet.
  2. Kenntnisnahme der Eignungsprüfung
    Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ergebnisse der durchgeführten Eignungsprüfung zur Kenntnis.
  3. Beauftragung der Verwaltung
    Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, die kommunale Wärmeplanung gemäß den §§ 15 bis 20 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durchzuführen und einen entsprechenden Wärmeplan zu erarbeiten.