15.09.2026 - 3.1 Festlegung einer Stellvertretungsregelung für S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erkundigt sich, ob im Falle, dass beide Personen ausfallen, automatisch eine dritte Person vertritt.

 

Frau Opwis erklärt, dass es zu diesem Fall in der Vergangenheit bisher nie gekommen sei.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschlussempfehlung:

Der Hauptausschuss empfiehlt,

der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

Die Vertretung der Schiedspersonen wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SchAG NRW wie folgt geregelt:

  1. Wahlkreis I wird vertreten vom Wahlkreis II
  2. Wahlkreis II wird vertreten vom Wahlkreis III
  3. Wahlkreis III wird vertreten vom Wahlkreis I.

Eine Wahl stellvertretender Schiedspersonen findet nicht statt.

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