26.11.2013 - 2.2 Antrag der Fraktion Freie Wähler / Die Unabhäng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der sachkundige Bürger Becker äußert, dass seiner Ansicht nach der Antrag seiner Fraktion missverstanden worden sei. Intention des Antrages sei die Schaffung eines Gebietes für die konzentrierte Ansiedlung von Biogasanlagen gewesen. Dieses sehe er in der vorliegenden Vorlage nicht wiedergeben.

 

Ratsherr Bennewirtz verweist darauf, dass nach der aktuellen Rechtslage es keiner weitergehenden Regelung hinsichtlich der Ansiedlung von Biogasanlagen bedürfe.

 

Der Ausschussvorsitzende weist ergänzend daraufhin, dass nach der Änderung des Baugesetzbuches der rechtliche Rahmen für Biogasanlagen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, klar geregelt sei. Hiernach seien nur bei privilegierten Vorhaben Biogasanlagen im Außenbereich zulässig. Alle nichtprivilegierten Vorhaben bedürften der vorherigen Schaffung einer entsprechenden planungsrechtlichen Grundlage. Insoweit sei seiner Ansicht nach die Intention des Antrages durchaus erkannt und berücksichtigt worden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19                            Ablehnung: 1                                          Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

Der Intention der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen wird durch die Vorgaben des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung bereits entsprochen. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt daher dem Rat vor, den Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige vom 06.12.2012 abzulehnen.

 

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