17.12.2013 - 5.1 Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.12.2013 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 17.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fabry verliest folgende Mitteilung zur Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion:
Mit Schreiben vom 04.12.2013 hat die FDP-Fraktion gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg folgende Anfrage gestellt:
- Geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass im Bereich der Stadt Wegberg auch zukünftig das Konzept der Siedlungsschwerpunkte Wegberg Innenstadt (Stichwort: Innenring) und Arsbeck –Dalheim verfolgt wird?
- Wenn ja, wie beabsichtigt die Verwaltung den Siedlungsschwerpunkt Arsbeck-Dalheim zu stärken; gibt es Ansiedlungskonzepte für Wohnbebauung (über das Gebiet „Auf dem Kamp“ hinaus) und / oder Gewerbe?
- Wenn nein, warum konzentriert sich die Ansiedlungspolitik auf den Innenring?
- Ist für die Zukunft die Bildung weiterer Siedlungsschwerpunkte oder die Erarbeitung eines (neuen) Konzeptes beabsichtigt?
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1. Das Thema „Siedlungsschwerpunkte“ ist im Flächennutzungsplan (FNP) abschließend geklärt. Hierzu heißt es in der Begründung / Kapitel 6.1 : „Nach dem Gesetz zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm / LEPro) ist die städtebauliche Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte auszurichten. Nach § 6 LEPro sind Standorte für Siedlungsschwerpunkte solche Bereiche, die bereits über ein räumlich gebündeltes Angebot öffentlicher und privater zentralörtlicher Einrichtungen der Versorgung, der Bildung und Kultur, der sozialen und medizinischen Betreuung, des Sports und der Freizeitgestaltung und der Verwaltung verfügen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Einrichtungen für die Bevölkerung in angemessener Zeit erreichbar sind. Entsprechend dieser Definition und der Entwicklung des Stadtkerns in den letzten beiden Jahrzehnten mit den entsprechenden Einrichtungen, wird die Ortslage Wegberg weiterhin als Siedlungsschwerpunkt definiert.“ Dementsprechend erfolgte die zeichnerische Darstellung im FNP. Andere Bereiche sind im FNP nicht als Siedlungsschwerpunkte dargestellt und würden nicht der genannten Definiton entsprechen.
Zu 2. Wie unter zu 1. ausgeführt, ist der Bereich Arsbeck – Dalheim, wie auch im ursprünglichen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1979, nicht als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen.
Zu 3. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zwischen den Jahren 2002 und 2008 wurden so genannte „Städtebauliche Leitvorstellungen“ (Kapitel 2 der Begründung / siehe Anlage) definiert. In Abhängigkeit davon erfolgte die Zuordnung neuer Wohnbauflächen auf Ortsteilebene. Die Ziele „Stadtbild- und sozialverträgliche städtebauliche Entwicklung unter Erhaltung der örtlichen Identität“, „Wahrung und Ausbau der lokalen Wirtschaftskraft“, „Stärkung der Naherholung und des Freizeit- und Kurzzeittourismus“ sowie „Stärkung und Belebung der Innenstadt für den Einzelhandel und die Kultur“ sollten nach Auffassung der Verwaltung – auch nach der Maßgabe „Stadt der kurzen Wege“ weiterverfolgt werden.
Zu 4. Nein, dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Entwicklung in den Ortsteilen außerhalb des Siedlungsschwerpunktes gibt. So entstanden in den letzten Jahren neue Baugebiete, etwa in Wildenrath, Rath-Anhoven, Moorshoven, Klinkum und Merbeck.
