18.02.2014 - 6.4 Vereinsförderung 2014 hier: Antrag der CDU-Frak...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu Beginn der Debatte erklären Ratsfrau von den Driesch, Ratsfrau Braun, Ratsherr Esser und Ratsherr Georg Schmitz, dass sie aus Gründen der Befangenheit an der Diskussion und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Herr Gellissen teilt mit, dass es das Bestreben der CDU-Fraktion immer war, die Transparenz der Förderung durch diese Förderrichtlinie zu erhöhen und die Wertschätzung der Vereinsarbeit in allen Vereinen zu würdigen. Es sei nie das Bestreben gewesen, durch den Erlass der Vereinsförderrichtlinien einzelne Vereine in existenzielle Nöte zu bringen. Er kündigt für die CDU-Fraktion an, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird, um die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen. Durch diese Anpassung werden die Zugangsvoraussetzungen für die Förderfähigkeit deutlich heruntergesetzt, so dass es jedem Verein grundsätzlich ermöglicht wird, eine Förderung zu erfahren. Der CDU-Fraktion sei bewusst, dass dadurch die finanzielle Förderung der Jugendlichen zunächst gesenkt wird. Hier ist bereits mit Blick in die Zukunft zu überlegen, ob der Wert von drei Punkten je Kind/Jugendlichem zukünftig moderat erhöht werden kann.

 

Er stellt für die CDU-Fraktion zu dem den Antrag, die Gebührenordnung 2014 außer Kraft zu setzen und ersatzlos zu streichen. Die Organisation der bestmöglichen Bewirtschaftung der städtischen Einrichtungen durch die Vereine werde damit in die Hände der Verwaltung gelegt, die unter Beteiligung der Dachverbände der Vereine die Nutzung eigenverantwortlich regeln soll.

 

Frau Zimmermann erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird. Fünf Jahre haben die Fraktionen an diesem Kompromiss gearbeitet und jetzt kurz vor der Wahl bemerke die CDU den Fehler.

 

Herr Wolters begrüßt die Kehrtwende der CDU-Fraktion und erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Er weist jedoch daraufhin, dass über den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion so nicht einfach abgestimmt werden kann.

 

Herr Böhm erklärt, dass bei der geplanten Vereinsförderung zwei Prämissen verfolgt wurden. Zum Einen die Jugendförderung und zum Anderen die Förderung von Wegberger Bürgerinnen und Bürger. Er erklärt, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird, da er die Kehrtwende der CDU-Fraktion als Wahlkampfmanöver betrachtet. Es ist in den Augen der FDP-Fraktion bezeichnend, dass der bisherige Sprecher in der heutigen Sitzung nicht anwesend ist.

 

Frau Feger zeigt sich für die Fraktion Aktiv für Wegberg ebenfalls erstaunt über die Pressemitteilung der CDU Wegberg. Sie stimmt den Ausführungen von Herrn Böhm zu und erklärt, dass eine Wegnahme der Grundförderung auch einen Wegfall der Kinderförderung zur Folge hat.

 

Frau Nelsbach erinnert an die Ratssitzung im Oktober 2013 und empfindet die jetzige Gangrichtung der CDU als populistisch.

 

Frau Bonitz verdeutlicht nochmals, wie wichtig es ist, dass bei solchen Diskussionen Menschen aus den Vereinen beteiligt werden.

 

Herr Pillich lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21              Ablehnung: 7              Enthaltung: 1

 

Nach kurzer Diskussion über den mündlichen Antrag der CDU zur Gebührenordnung sind sich die Fraktionen einig, dass dieser Antrag ordnungsgemäß in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beraten werden soll.

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Beschluss:

Der Rat beschließt, die

Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg

Stand: 16.01.2014

 

A. unter II. Ziffer 3.1 wie folgt neu zu fassen:

 

3.1 Vereine sind grundsätzlich nach Abschnitt III dieser Richtlinien förderungsfähig,

wenn

 

sie dem kulturellen, sportlichen oder allgemeinen Wohl der Bevölkerung dienen,

sie sich gemäß ihrer Satzung zu diesem Zweck gebildet haben,

sie ihren Vereinssitz im Stadtgebiet Wegberg haben,

sie ihre Vereinstätigkeit gemeinnützig ausüben und jeder Mitglied werden kann,

sie einem überörtlichen Verband angeschlossen sind, mit Ausnahme von

              Vereinen, die ausschließlich die Pflege der örtlichen Kultur, des örtlichen

              Brauchtums und Gemeinschaft zum Ziel haben,

sie mindestens 20 Mitglieder haben.

 

B. unter III. Ziffer 1 wie folgt neu zu fassen:

 

Jeder örtliche Verein, der die in Abschnitt II Ziff. 3 genannten Voraussetzungen

erfüllt, erhält auf Antrag eine Grundförderung. Diese jährliche Grundförderung richtet

sich nach der Größe des Vereins und wird wie folgt gestaffelt:

 

Vereinsgröße                             Förderpunkte

20 - 100 Mitglieder                                           100

101 - 250 Mitglieder                             150

251 - 400 Mitglieder                             190

401 - 800 Mitglieder                             220

über 800 Mitglieder                                           240

 

C. unter III. Ziffer 2.1 wie folgt neu zu fassen:

 

2.1 Die örtlichen Vereine erhalten zusätzlich zur Grundförderung für jedes/n aktive/n

Kind/Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), einen Jugendförderbetrag in Höhe von jährlich 3 Punkten. Die Zahl der aktiven Kinder/Jugendlichen ist der Stadt mit Namens- und Adressangabe mitzuteilen.