18.02.2014 - 3.2 Mitteilung betreffend "Endgültige Bestellung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 18.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitteilung wurde bereits mit den Sitzungsunterlagen verschickt.
Herr Fabry verliest nachstehende Mitteilung:
Schließung der öffentlichen WC-Anlage an der Schwalmaue
Aufgrund von erheblichen Schäden durch Vandalismus musste im Juni 2011 die Entscheidung getroffen werden, den WC-Raum der öffentlichen Toilettenanlage an der Schwalmaue zu schließen, da eine Reparatur nicht mehr möglich war.
Seitdem kam es in dem nach wie vor nutzbaren Raum mit Urinal immer wieder zu Vandalismus-Vorfällen, jeweils verbunden mit Sonderreinigungen und Instandhaltungs-Reparaturen.
Anfang März wird nun auch der Urinalraum geschlossen und die komplette Toilettenanlage außer Betrieb genommen.
Die Gesamtbetriebs- und Instandhaltungskosten der WC-Anlage für das Jahr 2012 beliefen sich auf 3.956,- €, für das Jahr 2013 auf 4.245,- €.
Im Finanzplan ist für das Jahr 2016 die Anschaffung einer neuen öffentlichen WC-Anlage vorgesehen.
Frau Zimmermann teilt mit, dass in Dalheim Flugblätter zum Ausbau der Eisenbahnbrücken verteilt werden.
Herr Fabry erläutert, dass es sich um eine Sanierung der Eisenbahnbrücken Waldweg und Venloer Straße handelt. Für die Stadt entsteht jedoch keine Kostenbeteiligung.
Frau Feger erkundigt sich, aus welchem Grund – trotz rechtzeitiger Information über die Fraktionsneubildung – keine Neubesetzung des Aufsichtsrates der SEWG erfolgt ist.
Herr Schmitz erklärt, dass am 28.01.2014 schriftlich die Neubildung der Fraktion Aktiv für Wegberg mitgeteilt wurde. Am 05.02.2014 erfolgte eine juristische Stellungnahme eines externen Juristen, dass keine Veranlassung für eine Gesellschafterversammlung besteht, da am 20.02.2014 der Aufsichtsrat dieses Thema aufgreifen kann.
Frau Feger verweist auf ein Telefonat mit Herrn Stecher am 23.01.2014 und in ihren Augen hätten die Einladungen namenlos an die neuen Mitglieder des Aufsichtsrates kurzfristig ausgehändigt werden können.
Herr Schmitz teilt mit, dass dies nicht notwendig war, da die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates durch die Veränderungen nicht in Frage gestellt ist. Der Gesellschaftervertrag sieht keine Frist vor, in der der Aufsichtsrat in solchen Fällen neu besetzt werden muss.
