08.04.2014 - 11.6 Antrag der SEWG mbH auf Aufstellung eines Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 08.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes III-21, Arsbeck – Adelgundisweg.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und wird von den Straßen Adelgundisweg und Endstraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/SGV NRW 2023), in Verbindung mit §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
