08.04.2014 - 11.7 Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

1.    Der Rat beschließt, - unter Berücksichtigung der Ausführungen unter den Anlagen 1 und 2 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannte Ergänzung in den Bebauungsplanentwurf übernommen wird.

 

2.     Der Rat Rat beschließt ferner, den Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung..

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan liegt in der Gemarkung Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereichs Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchterstraße und Kampstraße.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 11.03.2014 übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan, rechtskräftig.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.