24.06.2014 - 6.1 Pflichtausschüsse

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

Zu A)

Im Rat beschließt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Ausschuss führt die Bezeichnung Haupt- und Finanzausschuss.

 

Zu B)

Aufgrund der zwingenden Sondergesetzlichen Regeln in § 40 des Kommunalwahlgesetzes ist keine eigene Beschlussfassung erforderlich.

 

Zu C)

Der Rat beschließt:

Da derzeit kein Umlegungsverfahren durchgeführt wird und auf absehbare Zeit nicht notwendig ist, wird vorerst auf die Neubildung eines Umlegungsausschusses nach dem Baugesetzbuch verzichtet.