04.09.2014 - 1.2 Verpflichtung der sachkundigen Bürger

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die anwesenden sachkundigen Bürger durch das Verlesen der Verpflichtung. Danach unterzeichnen die sachkundigen Bürger die Verpflichtung.

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