23.09.2014 - 7.6 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ausweisu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stock teilt mit, dass bei der Verwaltung kurzfristig per Post eine Stellungnahme der von der NEW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen zur Vorlage VO/2856/14 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 04.09.2014 eingegangen ist. Die Verwaltung halte nach hausinterner Prüfung an der bisherigen Rechtsauffassung fest und schlage dem Rat weiterhin vor, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nicht die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Der Beschlussvorschlag wurde als Tischvorlage den Ratsmitgliedern vorgelegt und vom Bürgermeister verlesen.
Herr Gellissen fragt nach, ob Punkt 3 heute isoliert beschlossen werden könne oder ob dann ein rechtswidriger Beschluss gefasst werde.
Herr Stock erklärt, dass nur eine gemeinsame Beschlussfassung über alle Punkte rechtlich möglich sei.
Herr Stock gibt an, dass die bereits ausgewiesene Konzentrationsfläche in Petersholz nach Auffassung der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt und nach rechtlicher Prüfung im Stadtgebiet ausreichend sei, die Ausschlusswirkung nach Baugesetzbuch zu entfalten.
Neuer Beschluss:
Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange spricht sich der Rat der Stadt Wegberg gegen eine Ausweisung der im Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes geplanten weiteren Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus und trifft nachfolgende Beschlüsse:
- Der Rat beschließt den Anregungen und Stellungnahme der Träger gemäß den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu folgen.
- In Bezug auf die Anlage 3 beschließt der Rat den Anregungen der Bürger, die sich gegen die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in den Planungsbereichen „Wegberg Nord“ und „Wegberg Oval-Ost“ ausgesprochen haben, zu folgen. Den beiden, die Konzentrationszonen befürwortenden Stellungnahmen von Bürgern, wird nicht gefolgt.
- Der Rat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.07.2012 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung von weiteren Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die § 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
