23.09.2014 - 4.6 Antrag der FDP-Fraktion vom 09.09.2014 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Karneth verliest folgende Mitteilung:
Die FDP-Ratsfraktion hat am 09.09.2014 nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg folgenden Antrag gestellt:
„Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, eine sofortige Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr 2014 zu verhängen, um ein drohendes Haushaltssicherungskonzept noch abwenden zu können.“
Das Gesetz regelt die Haushaltssperre in folgenden zwei Vorschriften:
Wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert, kann die Kämmerin oder der Kämmerer, wenn eine solche oder ein solcher nicht bestellt ist, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen sperren. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung bleibt unberührt. So § 24 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Wenn die Entwicklung der Erträge oder der Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert, kann der Rat die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren. So § 81 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW.
Die Voraussetzungen für eine Haushaltssperre sind also in beiden Fällen gleich:
Vor dem Erlass einer Haushaltssperre ist zu prüfen, ob die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität eine Haushaltssperre notwendig machen.
Zum jetzigen Zeitpunkt obliegt die Entscheidung im Rahmen des § 24 Absatz 1 GemHVO der bestellten Kämmerin. In Anbetracht der nicht zuletzt aus dem Controllingbericht zum Stichtag 30.06.2014 gewonnenen Erkenntnisse sieht es die Kämmerin zurzeit als noch nicht erforderlich an, vom Mittel der Haushaltssperre Gebrauch zu machen. Nach den bisherigen Erkenntnissen und Informationen gehe ich im Einklang mit der Kämmerei davon aus, dass die bekannte, auf den 30.06.2014 bezogene Ergebnisverschlechterung im Rahmen der Budgetierung während des zweiten Halbjahres 2014 kompensiert werden kann.
Diese heutige Einschätzung kann sich schon im Laufe des Monats Oktober ändern, falls sich aufgrund der zweiten Abfrage zum Controllingbericht zum Stichtag 30.09.2014 - oder durch unvorhergesehene Ereignisse - ergeben sollte, dass es bei der zum 30.06.2014 prognostizierten Ergebnisverschlechterung bleibt oder sich sogar eine weitere Ergebnisverschlechterung ergeben sollte. Denn dann würde sich abzeichnen, dass die Ergebnisverschlechterung bis zum Jahresende 2014 nicht durch Gegenmaßnahmen der produktverantwortlichen Fachbereiche, durch Einsparungen innerhalb der Budgets kompensiert werden kann mit der Folge, dass dann eine Haushaltssperre erforderlich würde.
Herr Böhm ist der Auffassung, dass der Punkt erreicht ist, an dem der Rat entscheiden muss, dass eine Haushaltssperre verhängt wird. Er erhebt gem. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung den Antrag, eine sofortige Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr 2014 zu verhängen, um seiner Meinung nach ein drohendes Haushaltssicherungskonzept abzuwenden.
Herr Bertrams sagt, dass zunächst geprüft werden muss, wo Haushaltssperren verhängt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist er der Meinung, dass keine Auferlegung einer Haushaltssperre in Betracht gezogen werden muss.
Herr Stock erklärt, dass es Aufgabe des Rates ist zu klären, bei welchem Produkt bzw. Sachkonto Haushaltssperren verhängt werden sollen.
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 19:45 Uhr bis 20:25 Uhr. Herr Stock, Frau Karneth, Herr Bertrams und die Fraktionsvorsitzenden sowie die stellvertretenden Bürgermeister ziehen sich zur Beratung zurück.
Herr Stock beendet die Sitzungsunterbrechung und erteilt Herrn Böhm als Antragsteller das Wort.
Herr Böhm teilt mit, dass ein Konsens zwischen der Verwaltungsspitze und den Fraktionsvorsitzenden gefunden wurde. Ziel ist es, dass die Stadt Wegberg handlungsfähig bleibt. Der Controllingbericht zum 30.09.2014 soll so schnell wie möglich erstellt werden und in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.11.2014 beraten werden. Bis dahin werden die Zahlen zur Verfügung gestellt, aufgrund derer sich Haushaltsverbesserungen abzeichnen. Sobald sich die Zahlen verschlechtern sollten, wird unverzüglich eine Haushaltsperre veranlasst.
