23.09.2014 - 5.1 Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.09.2014 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die FDP-Ratsfraktion hat am 12.09.2014 eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zu aktuellen Entwicklung des Haushalts 2014 gestellt.

 

 

Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Frage1:

In welchem Umfang nutzt die Stadt Wegberg im laufenden Haushaltsjahr die Möglichkeiten der Kassenkredite?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Wegberg hat im Verlaufe des Jahres mehrmals Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) aufgenommen. Diese Form der Kredite wird bei Zahlungsengpässen in Anspruch genommen, also immer dann, wenn die eigene Liquidität auf dem Geschäftskonto nicht ausreicht.

 

Die Höhe der Liquiditätskredite betrug zum

 

Stichtag

Betrag

31.01.2014

 

8.500.000 Euro

28.02.2014

 

8.000.000 Euro

31.03.2014

 

11.000.000 Euro

30.04.2014

 

12.000.000 Euro

31.05.2014

 

8.000.000 Euro

30.06.2014

 

12.000.000 Euro

31.07.2014

 

10.500.000 Euro

31.08.2014

 

7.500.000 Euro

22.09.2014

 

9.000.000 Euro

 

Frage 2:

Hätte die Stadt Wegberg - zu jedem Zeitpunkt im Jahr 2014 - ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, wenn die maximal zulässige Höhe der Kassenkredite deutlich unter den aktuell vorgesehenen 12 Mio. Euro gelegen  hätten?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, der Höchstbestand der aufgenommenen Kassenkredite betrug am 30.04.2014 und am 30.06.2014 jeweils 12.000.000 Euro, damit alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden konnten.

 

 

Frage 3:

Die Stadt Hückelhoven legt gegenwärtig einen Nachtragshaushalt aufgrund sinkender Steuereinnahmen vor. Ab welcher Planabweichung sieht die Stadtverwaltung ebenfalls die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes?

 

Antwort der Verwaltung:

Nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 b) der Gemeindeordnung hat die Gemeinde u.a. eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag als geplant entstehen wird und der höhere Fehlbetrag nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden kann.

 

Bislang ist der unbestimmte Rechtsbegriff „erheblich“ nicht näher definiert worden. Die Verwaltung beabsichtigt, in die Haushaltssatzung 2015 eine konkrete Wertgrenze zur Festlegung des Begriffes der Erheblichkeit aufzunehmen.

 

Es ist beabsichtigt, dem Rat als Wertgrenze für die Erheblichkeit den Betrag von 1.000.000 Euro vorzuschlagen. Dies entspricht ca. 2 % der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen.

An diesem Wert orientiert sich die Verwaltung bereits jetzt.

 

 

Frage 4:

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um der vorhandenen Planabweichung zu begegnen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die derzeitige Planabweichung beruht auf den Prognosen des Controllingberichtes zum Ende des zweiten Quartals 2014. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht die Verwaltung davon aus, dass die stichtagsbezogene Ergebnisverschlechterung im Rahmen der Budgetierung während des zweiten Halbjahres 2014 kompensiert werden kann. Sollte sich im nächsten Controllingbericht eine gleichbleibende oder weitere Ergebnisverschlechterung abzeichnen, für die nach heutigem Stand keine Anzeichen vorliegen, so wird das Instrument der Haushaltssperre geprüft und nötigenfalls auch eingesetzt. Eine Nachtragssatzung ist aus den in Antwort 3 genannten Gründen zurzeit nicht erforderlich.

 

 

Herr Böhm erkundigt sich, ob die Stadt mit den ca. 2 % Gesamtaufwendungen die Hürde von 5 % erreichen wird. Zudem findet er den Controllingbericht als nicht befriedigend und vermisst seitens der Verwaltung entsprechende Gegenmaßnahmen.

Frau Karneth teilt mit, dass der im ersten Controllingbericht ausgewiesene Fehlbetrag von rd. 240.000,00 € weniger als 0,5 % des Haushaltes ausmacht, was keine Veranlassung für eine Nachtragssatzung ist. Gleichwohl wären die 240.000 € am Ende des Jahres zu hoch, wenn man ein Haushaltssicherungskonzept vermeiden will. Dessen sind sich die Fachbereiche sehr bewusst. Deshalb müssen die Fachbereiche jetzt innerhalb der Budgets gegensteuern. Ob dies gelingt, wird sich im bei der Aufstellung des zweiten Controllingberichts herausstellen.

Zudem teilt sie mit, dass die Gewerbesteuereinnahmen zurzeit um rd. 100.000,00 € höher prognostiziert werden als zum letzten Controllingbericht ausgewiesen.

 

Frau Nelsbach erkundigt sich, ob die Kreisumlage bereits gezahlt wurde.

Frau Karneth erklärt, dass die nächste Rate in Höhe von 4,3 Mio € am 29.09.2014 fällig ist. Auf Grund dessen und mit Blick auf die anderen laufenden Fälligkeiten wurden die Kassenkredite erhöht.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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