16.12.2014 - 16.2 Anfrage der Ratsfrau Gabriele Sanders vom 07.11...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fabry beantwortet die Anfrage von Ratsfrau Gabriele Sanders wie folgt:

 

Ratsfrau Sanders hat mit Datum vom 07.11.2014 die nachfolgende Anfrage an die Verwaltung gerichtet:

 

  1. Seit wann gibt es die Bestrebung das Angerdorf mit einem Denkmalbereich zu überplanen und von wem ist die Initiative ausgegangen?
  2. Seit wann hat die Verwaltung davon Kenntnis?
  3. Wann und von wem wurde das Gutachten beim Amt für Denkmalpflege in Auftrag gegeben?
  4. Warum wurde der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergabe nicht –wie in Beeck- befragt, ob er einem Vorschlag zur Erstellung eines Satzungsentwurfes zustimme?
  5. Warum wurden nicht vor Abfassung eines Aufstellungsbeschlusses einer Denkmalbereichssatzung zunächst die betroffenen Bürger informiert und ihnen die geplante Maßnahme vorgestellt?

 

 

 

Frage 1

Seit wann gibt es die Bestrebung das Angerdorf mit einem Denkmalbereich zu überplanen und von wem ist die Initiative ausgegangen?

 

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Im Rahmen des Vorverfahrens zur Schaffung eines Denkmalbereiches in Beeck erfolgte im Jahre 2007 eine gemeinsame Begehung verschiedener Ortslagen im Stadtgebiet durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland und Vertretern der Stadt Wegberg u.a. auch Rickelrath.

Da in Beeck ein konkretes Baugesuch die Überlegungen zur möglichen Schaffung eines  Denkmalbereiches veranlasst hatte, wurde dieser Bereich als einziger zunächst weiter verfolgt.

 

 

Frage 2

Seit wann hat die Verwaltung davon Kenntnis?

 

Frage 3

Wann und von wem wurde das Gutachten beim Amt für Denkmalpflege in Auftrag gegeben?

 

Antwort zu den Fragen 2 und 3

Zur Klärung, ob auch Rickelrath als Denkmalbereich relevant ist, wurde 2012 nochmals ein Ortstermin mit dem Amt für Denkmalpflege vereinbart. Hierbei wurde entsprechendes Bild- und Datenmaterial zu dem Ortsteil gesammelt.

Dieses Datenmaterial wurde durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland im Rahmen des erstellten Gutachtens aufbereitet. Das Gutachten stammt vom 04.04.2013.

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr wurde als Fachausschuss für Denkmalangelegenheiten unter dem TOP 1.3.5 am 25.06.2013 schriftlich über den Eingang des Gutachtens und den beabsichtigten weiteren Ablauf grob informiert.

Seitens der Politik wurden keine Bedenken hinsichtlich der Fortführung des Verfahrens zur Schaffung eines Denkmalbereiches in Rickelrath geäußert.

 

 

Frage 4.

Warum wurde der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergabe nicht –wie in Beeck- befragt, ob er einem Vorschlag zur Erstellung eines Satzungsentwurfes zustimme?

 

Antwort zu Frage 4

Dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben wurde durch die aktuell im Beratungszyklus befindliche Sitzungsvorlage VO/2903/14 die Entscheidung zur Aufstellung eines Denkmalbereiches zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss hat am 28.10.2014 mit deutlicher Stimmenmehrheit eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Ausweisung eines Denkmalbereiches in Rickelrath getroffen.

Die diesbezügliche Entscheidung des Rates hierzu steht am 16.12.2014 an.

 

 

Frage 5.

Warum wurden nicht vor Abfassung eines Aufstellungsbeschlusses einer Denkmalbereichssatzung zunächst die betroffenen Bürger informiert und ihnen die geplante Maßnahme vorgestellt?

 

Antwort zu Frage 5

Das Denkmalschutzgesetz NRW sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Auslegung der Entwurfsunterlagen im Anschluss an den Beschluss des Rates über die Ausweisung eines Denkmalbereichs zwingend vor.

Im aktuellen Verfahren sollte zunächst eine Beratung und Entscheidung in der Politik hinsichtlich der generellen Aufstellung eines Denkmalbereiches in Rickelrath erwirkt werden, bevor die Öffentlichkeit informiert wird. Der weitere Ablauf des Verfahrens wurde in der Sitzungsvorlage dargestellt.

 

Auf Basis des voraussichtlich erfolgenden Aufstellungsbeschlusses durch den Rat wird ein Entwurf der  Denkmalbereichssatzung detailliert ausgearbeitet und der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung (mind. 1 Monat) zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Während dieses Zeitraumes kann jeder Bürger Anregungen und Stellungnahmen zur Satzung abgeben.

Die Anregungen und Stellungnahmen werden im Anschluss erörtert und ggf. ihren Niederschlag im Entwurf finden.

Diese Fassung wird dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=11958&selfaction=print