03.02.2015 - 2.2 Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NRW ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 03.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die SPD-Fraktion teilt Herr Bonitz mit, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird.
Auf seine Nachfrage hin erklärt Frau Karneth, dass die Beantwortung der Bürgeranregung etwas Zeit gebraucht hat, da der zuständige Sachbearbeiter die Stadtverwaltung verlassen hat und die Stelle mit einer Wiederbesetzungssperre belegt war.
Bezüglich der Nachfrage von Frau Merz-Valsamidis erklärt Herr Schulz, dass eine grundsätzliche Temporeduzierung auf „Tempo 30“ in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen ist und die Temporeduzierung nur im begründeten Einzelfall verhängt werden darf.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt die Verwaltung, in den Monaten März bis September 2015 (landwirtschaftliche Saison) die geplanten Messungen durchzuführen und entsprechend dem Ergebnis eine Temporeduzierung auf 30 km/h im fraglichen Streckenabschnitt anzuordnen bzw. es bei der bestehenden 50 km/h Regelung zu belassen. Die Verwaltung möge entsprechend im Ausschuss berichten.
