24.03.2015 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Zu Mitteilung 1.3.1

Der sachkundige Bürger T. Nelsbach bedankt sich für die zusammen mit dem Techn. Beigeordneten Fabry erfolgte Begehung der Bahnhofstraße im Hinblick auf die dort aufgetretenen Straßenschäden (siehe TOP 1.5 der Niederschrift über die BUV-Sitzung vom 20.01.2015).

Ferner unterstützt er den evtl. Verkauf der Containerklassen zu einem symbolischen Kaufpreis und erkundigt sich hinsichtlich möglicher Interessenten.

Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt mit, dass bei der Verwaltung bisher keine Interessenten diesbezüglich vorstellig geworden seien. Er regt an, soweit den Ausschussmitgliedern Interessenten bekannt seien, diese der Verwaltung zu benennen.

 

Zu Mitteilung 1.3.2

Ratsherr Gellissen begrüßt das in der Mitteilung skizzierte Vorgehen der Verwaltung.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach erkundigt sich hinsichtlich möglicher Widersprüche zwischen dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept und der noch ausstehenden Entwässerungssatzung.

Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt mit, dass er keine diesbezüglichen Widersprüche sehe. Die Entwässerungssatzung sei in Arbeit und werde voraussichtlich in der nächsten Fachausschusssitzung vorgelegt.

 

 

Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen informiert der Techn. Beigeordnete Fabry den Ausschuss über die nachfolgenden Sachstände mündlich:

 

 

1.3.3 Baumfällungen

Auf der Bahnhofstraße müssen aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen umgehend insgesamt 11 Bäume gefällt werden.

 

Es handelt sich um die Bäume vor den Hausnummern:

104

125

139

133 (3 Bäume)

143

153

157

161 (2 Bäume).

 

An dieser Stelle sind ganz aktuell gravierende Schäden am Pflasterbelag festgestellt worden. Diese können nicht behoben werden, ohne die verursachenden Wurzeln zu entfernen. Da die Standsicherheit der Bäume nach Reduktion des Wurzelwerkes nicht mehr gewährleistet werden kann, ist eine Fällung unumgänglich.

 

Die Arbeiten werden in Kürze durch den Baubetriebshof ausgeführt. Lediglich die Entfernung der Wurzelstöcke muss durch einen zu beauftragenden Unternehmer ausgeführt werden.

 

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Der sachkundige Bürger K. Müller erkundigt sich hinsichtlich einer Nachfolgebepflanzung im Anschluss an die Fällungen.

Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt mit, dass keine erneute Pflanzung von Bäumen angedacht sei, es werde jedoch eine Begrünung der Baumscheiben erfolgen.

 

 

1.3.4 Radwege

 

In der Fachausschusssitzung am 20. Januar 2015 hatte die Verwaltung unter dem Punkt „1.3 – Mitteilungen“ berichtet, dass das Radwegenetz in Wegberg eine Gesamtlänge von 72,34 km hat und hiervon sich der überwiegende Anteil, nämlich 57,74 km, im Unterhaltungsaufwand der Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) befindet. Aufgrund des schlechten Zustands von Radwegen an Landstraßen hat die Verwaltung Anfang März den Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, in Mönchengladbach angeschrieben und auf den Sanierungsbedarf hingewiesen. Mit Schreiben vom 17. März 2015 erhielt die Verwaltung vom Landesbetrieb Straßen NRW die Antwort, dass diesem der sanierungsbedürftige Zustand der Radwege an Landstraßen, insbesondere an der L 367 von Wegberg nach Klinkum, bekannt sei. Wörtlich spricht der Landesbetrieb von einem Notweg. Jedoch könnte eine Sanierung aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht ausgeführt werden.

 

 

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Losgelöst von den Mitteilungen erkundigt sich der sachkundige Bürger T. Nelsbach zum Sachstand beim Umbau des Jugendheims in Wildenrath.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass dies eine Angelegenheit des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport sei.

Auf erneute Nachfrage von Herrn Nelsbach hinsichtlich der Kosten für die Umbaumaßnahmen, teilt er mit, dass es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt Kenntnis.