10.03.2015 - 14.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da der Bürgermeister an der Abstimmung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW nicht teilnehmen darf, wurde die Leitung des Tagesordnungspunktes an den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Herrn Georg Schmitz übergeben.

 

Frau von den Driesch teilt mit, dass sich die AfW-Fraktion zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten wird.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Beschluss:

  1. Der Rat stimmt zu,

 

a)      den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss 2013 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und

 

b)      den laut Ergebnisrechnung 2013 festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.638.486,03 Euro mit einem Anteil von 896.848,69 € mit der Ausgleichs-rücklage zu verrechnen, der Rest geht zu Lasten der Allgemeinen Rücklage.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

  1. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 26Ablehnung: 0Enthaltung: 6

 

 

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