10.03.2015 - 13 Erlass der Ersten Änderungssatzung über die Ord...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen dankt der Verwaltung für die Vorlage. Er erinnert allerdings daran, dass nach Meinung der CDU-Fraktion bei den Beratungen in der Vergangenheit davon die Rede war, dass entlang von bestehenden Wegeflächen eben gerade nicht nur ausnahmsweise für Ehepartner und Partner/innen eingetragener Lebenspartnerschaften Grabstätten erworben werden können.  Die jetzt in Nummer 8b) zu § 13a Absatz 2 (neu) vorgeschlagene Formulierung "In Ausnahmefällen können" schränkt diese Möglichkeit unnötig ein.

 

Frau Karneth entnimmt den Ausführungen von Herrn Gellissen, dass bei Wiesengrabstätten der Wunsch besteht, dass entlang von bestehenden Wegeflächen für Ehepartner und Partner/innen eingetragener Lebenspartnerschaften generell eine Ausnahme von § 13a Absatz 1 Satz 2 gemacht werden soll, dass also der neue § 13 a Absatz 2 die formulierte Ausnahme vom Grundsatz des § 13a Absatz 1 Satz 2 ist. Wenn das der Wille des Rates ist, brauche es den Zusatz "In Ausnahmefällen können" nicht. Der bisherige Absatz 1 Satz 3 werde dann inhaltlich unverändert zu Absatz 2 Satz 1.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage 1 der Vorlage VO/3072/15 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg mit folgender Abänderung: Artikel 1 Nummer 8b lautet: Aus Absatz 1 Sätze 3 und 4 wird Absatz 2.

 

 

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