14.04.2015 - 6.2 Erhöhung des Höchstbetrages der Kredite, die fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen bittet um eine Erklärung aus welchem Grund der Kreditrahmen für die Kassenkredite auf 14.000.000 € gesetzt werden soll und nicht ein höherer Rahmen gewählt wurde.

 

Frau Kühlen erklärt, dass eine Liquiditätsplanung für ein halbes Jahr auf Grund der unkalkulierbaren Faktoren schwierig ist. Aus diesem Grund hat die Verwaltung sich extra einen engen Handlungsrahmen gesteckt. Eine Herausforderung ist zudem, dass in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung nur begrenzt Investitionskredite aufgenommen werden können und Investitionen deswegen über Kassenkredite vorfinanziert werden müssen.

 

Herr Stock verstärkt die Ausführungen, in dem er auch nochmal auf das Thema Asyl und die damit verbundenen Unwägbarkeiten eingeht.

 

Herr Schmitz stellt die Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit der Verwaltung in den Vordergrund.

 

Frau von den Driesch unterstreicht die Bemühungen der Verwaltung, da diese den Willen des Rates zur engen Begleitung der Entscheidung über den Kreditrahmen der Kassenkredite berücksichtigt hat.

 

Herr Böhm begrüßt diese Vorgehensweise ebenfalls, da die Liquidität erhalten bleiben muss. Er stellt in Aussicht, dass bei Bedarf im Rahmen der Haushaltsberatungen immer noch über eine Erhöhung des Kreditrahmens diskutiert werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 31Ablehnung: 4Enthaltung: 1

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Beschluss:

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der am 01.04.2015 durch Dringlichkeitsentscheidung getroffenen Festsetzung in Höhe von 12.500.000 Euro um weitere 1.500.000 Euro erhöht und damit auf 14.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

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